Ein Online-Paket zur MPU-Vorbereitung
Am 20. April 2026 buchte mein Mandant über die Bestellstrecke von CopeCart das Paket „MPU Beratung Gold" eines MPU-Vorbereitungsanbieters. Der Gesamtpreis betrug 1.975,75 € und wurde vollständig bezahlt. Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung liefen über CopeCart, die dabei ausdrücklich als Vertragspartnerin auftrat.
Beworben war das Paket unter anderem mit zwölf persönlichen Schulungen, kostenlosen Gesprächen mit einem Diplom-Psychologen, einem „Save Call" vor der MPU am Prüfungstag, einer Akten- und Fallanalyse, einem individuellen Vorbereitungsplan und einem Prüfungstraining mit typischen Fragen.
12 persönliche Schulungen + unbegrenzte Vorbereitungen
Aus der Angebotsbeschreibung des Pakets, zitiert in der KlageschriftNach der Zahlung nur eine E-Mail mit Schulungslinks
Nach Zahlungseingang erhielt mein Mandant eine E-Mail mit der Aufforderung, die folgenden Unterlagen „nach der Reihe abzuarbeiten": zahlreiche passwortgeschützte Schulungslinks, danach sollte er ein Formular ausfüllen.
Nach seinen Angaben wurden die zugesagten persönlichen Schulungen, Gespräche mit dem Verkehrspsychologen und der Save Call zu keinem Zeitpunkt angeboten oder erbracht, und der verantwortliche Coach meldete sich nicht mehr.
Widerruf, mehrfache Ablehnung und die Verbraucherzentrale
Am 4. Mai 2026 erklärte mein Mandant per E-Mail den Widerruf und erklärte zugleich die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. CopeCart lehnte Stornierung und Rückzahlung mehrfach ab, zuletzt am 19. und 20. Mai 2026, mit der Begründung, das Widerrufsrecht sei durch den Beginn der Vertragsausführung erloschen.
Auch die Verbraucherzentrale Hamburg forderte CopeCart am 11. Juni 2026 unter eingehender rechtlicher Begründung zur Rückzahlung auf. CopeCart blieb bei der Ablehnung.
Anwaltliches Schreiben, Klage, Versäumnisurteil
Am 27. Juli 2026 machte ich die Ansprüche mit Fristsetzung bis zum 10. August 2026 außergerichtlich geltend. CopeCart bestätigte den Eingang, zahlte aber nicht. Am 31. August 2026 reichte ich beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg Klage ein.
Am 6. Oktober 2026 erließ das Gericht ohne mündliche Verhandlung gemäß § 331 Abs. 3 ZPO ein Versäumnisurteil: CopeCart wurde antragsgemäß zur Zahlung von 1.975,75 € nebst Zinsen seit dem 21. April 2026 sowie 248,80 € vorgerichtlichen Anwaltskosten verurteilt und trägt sämtliche Kosten des Rechtsstreits.
