Ein Vertrag über 7.700 Euro, verkauft mit dem Versprechen auf 100.000 Euro
Am 2. März 2025 schloss mein Mandant über die Plattform Namotto einen Vertrag über das Online-Coachingprogramm „Sales Academy, From Broke2Boss". Der vereinbarte Gesamtpreis von 7.700 € brutto wurde vollständig gezahlt, Rechnungsstellung und Vertragsvollzug liefen über die namotto Universal Brands GmbH & Co. KG, die dabei ausdrücklich als Vertragspartnerin auftrat.
Im Vorgespräch war ihm vermittelt worden, ein „spezifisches Vermittlungssystem" werde ihm zur Verfügung gestellt, mit dem sich bis zum 1. Mai 2026 mindestens 100.000 € verdienen ließen, sofern er „exakt tue, was ihm mitgegeben wird". Nach außen sicherte sich der Anbieter dabei lediglich mit dem formelhaften Hinweis „Es ist kein Versprechen" ab.
36 Module, ein Telegram-Punktesystem und Blitzaufgaben per Instagram-DM
Tatsächlich bestand das Programm aus 36 Modulen und rund 33 Stunden Videoinhalten, die als abrufbare Aufzeichnungen bereitstanden, dazu Live-Calls, die ebenfalls aufgezeichnet wurden. Der Support des Anbieters selbst beschrieb den Umfang später so:
Der Teilnehmer hat vertragsgemäß Zugang zur Sales Academy erhalten und die bereitgestellten Inhalte umfangreich genutzt. Insgesamt wurden 36 Module, zahlreiche Trainings, Live-Calls sowie umfangreiche Schulungsunterlagen jeweils über mehrere Stunden hinweg sowohl live als auch in aufgezeichneter Form zur Verfügung gestellt und vom Teilnehmer angesehen beziehungsweise abgeschlossen.
E-Mail des Supports des Anbieters vom 11.06.2026Der Lernfortschritt wurde zusätzlich über sogenannte „Icebreaker-Challenges" überwacht: An vorgegebenen Tagen musste mein Mandant eine bestimmte Zahl von Gesprächsanfängen mit fremden Personen umsetzen und diese Einsätze über Emojis, Umfragen und ein Punktesystem in einer Telegram-Gruppe dokumentieren. Der Coach wertete die Rückmeldungen aus, passte das Punktesystem wöchentlich an und gab individuelles Feedback. Ergänzend gab es „Blitzaufgaben": Bis zu einem Stichtag musste der beste Icebreaker-Text per Instagram-Direktnachricht eingereicht werden, der Coach wählte aus, kommentierte und teilte die Beispiele in der Gruppe.
Keine ZFU-Zulassung, ein ignoriertes anwaltliches Schreiben
Bei diesem Aufbau lag aus meiner Sicht ein zulassungspflichtiger Fernlehrgang im Sinne des § 1 Abs. 1 FernUSG vor: überwiegend räumlich getrennte, asynchrone Wissensvermittlung über Videomodule, kombiniert mit einer strukturierten Lernerfolgsüberwachung über das Icebreaker-Punktesystem. Eine Zulassung der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU), wie sie § 12 Abs. 1 FernUSG für ein solches Programm verlangt, besaß Namotto für dieses Coaching nicht.
Am 29. Mai 2026 machte ich gegenüber Namotto die Unwirksamkeit des Vertrages wegen Verstoßes gegen das FernUSG geltend, das Schreiben ging per Mail und per Einschreiben zu, Letzteres nachweislich am 1. Juni 2026 zugegangen. Die einzige Reaktion kam vom Support des Anbieters: Es bestehe keine Grundlage für die Forderungen, weder Rückzahlung des Coachings noch Erstattung der Anwaltskosten kämen infrage.
Klage eingereicht, keine Reaktion, Versäumnisurteil
Da Namotto außergerichtlich zu keiner Lösung bereit war, reichte ich am 9. Juli 2026 beim Amtsgericht Schöneberg Klage auf Rückzahlung der 7.700 € nebst Zinsen sowie auf Erstattung der außergerichtlichen Anwaltskosten von 712,90 € ein. Namotto reagierte auch auf die Klage nicht, weder mit einer Verteidigungsanzeige noch mit einer Stellungnahme.
Am 8. September 2026 erließ das Amtsgericht Schöneberg ohne mündliche Verhandlung gemäß § 331 Abs. 3 ZPO ein Versäumnisurteil: Namotto wurde antragsgemäß zur Zahlung von 7.700 € nebst Zinsen sowie 712,90 € Anwaltskosten verurteilt und trägt zudem sämtliche Kosten des Rechtsstreits.
