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Gerichtsurteil · Amtsgericht Schöneberg

Versäumnisurteil gegen Namotto: 7.700 € Coaching-Honorar plus Anwaltskosten zugesprochen

Ein Coaching-Vertrag über die „Sales Academy, From Broke2Boss", verkauft mit dem Versprechen auf mindestens 100.000 € Umsatz. Namotto verfügte für dieses Fernlehrgangsformat über keine ZFU-Zulassung, reagierte weder auf mein anwaltliches Schreiben noch auf die Klage, und wurde am Ende antragsgemäß verurteilt.

Klage vollständig gewonnen 7.700 € plus Zinsen zugesprochen 712,90 € Anwaltskosten zugesprochen
★★★★★ 5,0 | ★★★★★ 5,0 Die ganze Geschichte
Auf einen Blick
Gericht & Aktenzeichen
Amtsgericht Schöneberg, 14 C 144/26
Verkündet am
8. September 2026 (Versäumnisurteil)
Beklagte
namotto Universal Brands GmbH & Co. KG
Streitgegenstand
Rückforderung Coaching-Honorar „Sales Academy, From Broke2Boss", 7.700 €
Ergebnis
Klage vollständig gewonnen
Rechtsgrundlage
§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB i.V.m. § 7 Abs. 1 FernUSG
Vollständiges Urteil als PDF ansehen

Hinweis: Es handelt sich um ein Versäumnisurteil nach § 331 Abs. 3 ZPO, weil sich die Beklagte im gesamten Verfahren nicht gemeldet hat. Ihr steht innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der Einspruch zu; erst danach wird das Urteil rechtskräftig.

Ein Vertrag über 7.700 Euro, verkauft mit dem Versprechen auf 100.000 Euro

Am 2. März 2025 schloss mein Mandant über die Plattform Namotto einen Vertrag über das Online-Coachingprogramm „Sales Academy, From Broke2Boss". Der vereinbarte Gesamtpreis von 7.700 € brutto wurde vollständig gezahlt, Rechnungsstellung und Vertragsvollzug liefen über die namotto Universal Brands GmbH & Co. KG, die dabei ausdrücklich als Vertragspartnerin auftrat.

Im Vorgespräch war ihm vermittelt worden, ein „spezifisches Vermittlungssystem" werde ihm zur Verfügung gestellt, mit dem sich bis zum 1. Mai 2026 mindestens 100.000 € verdienen ließen, sofern er „exakt tue, was ihm mitgegeben wird". Nach außen sicherte sich der Anbieter dabei lediglich mit dem formelhaften Hinweis „Es ist kein Versprechen" ab.

36 Module, ein Telegram-Punktesystem und Blitzaufgaben per Instagram-DM

Tatsächlich bestand das Programm aus 36 Modulen und rund 33 Stunden Videoinhalten, die als abrufbare Aufzeichnungen bereitstanden, dazu Live-Calls, die ebenfalls aufgezeichnet wurden. Der Support des Anbieters selbst beschrieb den Umfang später so:

Der Teilnehmer hat vertragsgemäß Zugang zur Sales Academy erhalten und die bereitgestellten Inhalte umfangreich genutzt. Insgesamt wurden 36 Module, zahlreiche Trainings, Live-Calls sowie umfangreiche Schulungsunterlagen jeweils über mehrere Stunden hinweg sowohl live als auch in aufgezeichneter Form zur Verfügung gestellt und vom Teilnehmer angesehen beziehungsweise abgeschlossen.

E-Mail des Supports des Anbieters vom 11.06.2026

Der Lernfortschritt wurde zusätzlich über sogenannte „Icebreaker-Challenges" überwacht: An vorgegebenen Tagen musste mein Mandant eine bestimmte Zahl von Gesprächsanfängen mit fremden Personen umsetzen und diese Einsätze über Emojis, Umfragen und ein Punktesystem in einer Telegram-Gruppe dokumentieren. Der Coach wertete die Rückmeldungen aus, passte das Punktesystem wöchentlich an und gab individuelles Feedback. Ergänzend gab es „Blitzaufgaben": Bis zu einem Stichtag musste der beste Icebreaker-Text per Instagram-Direktnachricht eingereicht werden, der Coach wählte aus, kommentierte und teilte die Beispiele in der Gruppe.

Keine ZFU-Zulassung, ein ignoriertes anwaltliches Schreiben

Bei diesem Aufbau lag aus meiner Sicht ein zulassungspflichtiger Fernlehrgang im Sinne des § 1 Abs. 1 FernUSG vor: überwiegend räumlich getrennte, asynchrone Wissensvermittlung über Videomodule, kombiniert mit einer strukturierten Lernerfolgsüberwachung über das Icebreaker-Punktesystem. Eine Zulassung der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU), wie sie § 12 Abs. 1 FernUSG für ein solches Programm verlangt, besaß Namotto für dieses Coaching nicht.

Am 29. Mai 2026 machte ich gegenüber Namotto die Unwirksamkeit des Vertrages wegen Verstoßes gegen das FernUSG geltend, das Schreiben ging per Mail und per Einschreiben zu, Letzteres nachweislich am 1. Juni 2026 zugegangen. Die einzige Reaktion kam vom Support des Anbieters: Es bestehe keine Grundlage für die Forderungen, weder Rückzahlung des Coachings noch Erstattung der Anwaltskosten kämen infrage.

Klage eingereicht, keine Reaktion, Versäumnisurteil

Da Namotto außergerichtlich zu keiner Lösung bereit war, reichte ich am 9. Juli 2026 beim Amtsgericht Schöneberg Klage auf Rückzahlung der 7.700 € nebst Zinsen sowie auf Erstattung der außergerichtlichen Anwaltskosten von 712,90 € ein. Namotto reagierte auch auf die Klage nicht, weder mit einer Verteidigungsanzeige noch mit einer Stellungnahme.

Am 8. September 2026 erließ das Amtsgericht Schöneberg ohne mündliche Verhandlung gemäß § 331 Abs. 3 ZPO ein Versäumnisurteil: Namotto wurde antragsgemäß zur Zahlung von 7.700 € nebst Zinsen sowie 712,90 € Anwaltskosten verurteilt und trägt zudem sämtliche Kosten des Rechtsstreits.

Rechtliche Würdigung

Warum die Klage schlüssig war

Bei einem Versäumnisurteil prüft das Gericht nicht streitig, ob die Behauptungen der klagenden Partei zutreffen, sondern gilt der unbestrittene Sachvortrag gemäß § 331 Abs. 1 ZPO als zugestanden. Geprüft wird nur, ob die Klage auf dieser Grundlage schlüssig ist, also ob der geltend gemachte Anspruch bei Wahrunterstellung des Vortrags besteht. Genau das war hier der Fall:

1

Überwiegende räumliche Trennung durch Videomodule

Die Wissensvermittlung erfolgte schwerpunktmäßig über abrufbare Videoinhalte (33 Stunden). Die Live-Call-Betreuung war nur ergänzend vorgesehen, ohne konkrete zeitliche Dauer, und wurde zudem aufgezeichnet. Damit überwog die asynchrone gegenüber der synchronen Wissensvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 FernUSG eindeutig.

2

Lernerfolgsüberwachung durch das Icebreaker-System

Nach der BGH-Rechtsprechung (Urteile vom 12.06.2025, III ZR 109/24, und vom 02.10.2025, III ZR 173/24) werden an die Lernerfolgsüberwachung nur geringe Anforderungen gestellt, bereits eine einmalige Kontrolle genügt. Hier gab es ein durchgehendes System: wöchentliche Auswertung der Icebreaker-Ergebnisse, individuelles Feedback, Bewertung der Blitzaufgaben-Einreichungen und die Möglichkeit, in Live-Calls Rückfragen zu stellen.

3

Keine ZFU-Zulassung, Nichtigkeit nach § 7 Abs. 1 FernUSG

Da Namotto für dieses zulassungspflichtige Coaching-Programm über keine ZFU-Zulassung verfügte, war der Vertrag von Anfang an nichtig, § 7 Abs. 1 FernUSG. Das gilt unabhängig davon, ob der Vertrag als Verbraucher oder als Unternehmer geschlossen wurde.

Auch die Anwaltskosten wurden zugesprochen. § 12 FernUSG stellt ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB dar. Da Namotto zulassungspflichtigen Fernunterricht ohne die erforderliche Zulassung angeboten hat, waren die Kosten der außergerichtlichen Geltendmachung (712,90 €) als Schaden zu ersetzen, hilfsweise als Verzugsschaden gemäß §§ 280, 286 BGB.

Da Namotto weder auf das anwaltliche Schreiben noch auf die Klage reagiert hat, blieb der Anspruch unbestritten und das Gericht konnte ohne mündliche Verhandlung entscheiden. → Übersicht: Namotto-Verträge widerrufen & Geld zurück · Mehr zu den BGH-Urteilen zum FernUSG

Rechtsanwalt Tim Mazur
Ich bin Rechtsanwalt Tim Mazur

Diesen Fall habe ich von der ersten außergerichtlichen Aufforderung bis zum Urteil persönlich geführt.

Namotto taucht in meiner Praxis regelmäßig auf. In den meisten Fällen lässt sich der Anbieter außergerichtlich auf eine Einigung ein. Wenn nicht, gehe ich auch vor Gericht, so wie hier, konsequent bis zum Urteil.

Betrifft Sie das?

Haben Sie ebenfalls ein Coaching bei Namotto gebucht?

Namotto tritt bei vielen Programmen selbst als Vertragspartnerin auf, nicht nur beim hier beschriebenen. Entscheidend ist jeweils, ob das konkrete Programm als Fernunterricht im Sinne des FernUSG einzustufen ist, und ob eine ZFU-Zulassung vorliegt.

Das sagen meine Mandant:innen ★★★★★ 5,0 | ★★★★★ 5,0

Das sagen meine Mandant:innen

123 Bewertungen auf Google und Anwalt.de, jede einzelne mit 5 Sternen

Google Bewertungen · ★★★★★ 5,0
★★★★★

Ich kann Herrn Mazur nur weiterempfehlen. Er hat mir in einem komplizierteren Fall mit dem Widerruf einer Online-Ausbildung weitergeholfen. Herr Mazur war stets super erreichbar, meldete sich immer schnell zurück und setzte sich sehr dafür ein, dass ich das erhalte, was mir zusteht.

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Nicole B.
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Ich bin so dankbar für die Unterstützung durch Herrn Mazur im Rahmen eines Widerrufs. Er war von der ersten Minute an erreichbar, stand jederzeit an meiner Seite und hat mich durch den Prozess sehr kompetent begleitet. Seine transparente Arbeitsweise und fachliche Kompetenz haben mir viel Sicherheit gegeben.

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Ghasal Maryam Mahyar
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Ich kann Herrn Mazur uneingeschränkt empfehlen. In einer für mich zunächst sehr belastenden Situation im Zusammenhang mit einem rechtlich unwirksamen Coaching-Vertrag hat er mich äußerst professionell und engagiert vertreten.

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Samantha Eichmann
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Herr Mazur hat mich im Bereich ZFU / Vertragsrecht vertreten. Ich war mit dem Mandat sehr zufrieden. Es wurden wirklich alle Möglichkeiten diskutiert und am Ende kam für mich ein sehr guter außergerichtlicher Vergleich raus.

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Herr Mazur hat mich zum Thema Online-Vertrag per Mail beraten. Die Beratung und die Tipps waren hervorragend, schnell und sehr freundlich. Bemerkenswert ist auch, dass er für die Kurzberatung nichts berechnet hat. Alles in allem sehr empfehlenswert.

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Thomas Neubauer
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Herr Mazur meldete sich auf meine Online-Anfrage noch am selben Tag per E-Mail zurück. Sogar an einem Sonntag 👍 Im Telefonat empfand ich ihn als kompetent, unkompliziert und zugewandt. Gott sei Dank hat er es geschafft, aus der Sache auszukommen. Es ging um mehrere tausend Euro.

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Müjdat Ottomann
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Müjdat Ottomann
anwalt.de Bewertungen · ★★★★★ 5,0
★★★★★

Meine Erfahrung mit Herrn Mazur ist nur positiv. Er zeigte sich mir als ein Anwalt mit Herz und Verstand. Dabei bewies er Schnelligkeit und Engagement. Eine richterliche Entscheidung war am Ende nicht mehr notwendig – eine Anfrage an ihn lohnt sich!

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J. V.
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Herr Mazur hat mir jetzt schon mehrfach in mehreren Dingen geholfen. Er war immer super erreichbar, sehr kompetent und immer hilfsbereit. Alles in einem ein super Anwalt.

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Daniela Kappus
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Herr Mazur ist äußerst kompetent und erklärt alles verständlich. Jede meiner Fragen wurde sinnvoll beantwortet, und er hat genau die passende Lösung für mein Anliegen gefunden. Absolut empfehlenswert!

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Rahel G.
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Herr Mazur hat mich in einem Coaching-Fall im Bereich ZFU vertreten, wo Großkanzleien abgelehnt haben. Es wurden wirklich alle Möglichkeiten diskutiert und am Ende kam für mich ein sehr guter außergerichtlicher Vergleich raus. Ich habe mich jederzeit gut informiert und vertreten gefühlt.

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A. S.
★★★★★

Es handelte sich um einen Coaching-Vertrag, der nichtig war. Allerdings gab es einige spezielle Themen, wodurch andere Anwälte den Fall nicht annehmen wollten. Herr Mazur hat sich dem Thema angenommen und war dabei immer sehr gut zu erreichen. Ich bin sehr dankbar für seine unkomplizierte Unterstützung.

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N. M.
★★★★★

Herr Mazur ist ein freundlicher, kompetenter Anwalt, der meinen Fall nicht nur fachlich sondern auch menschlich exzellent begleitet hat. Ich kann ihn uneingeschränkt empfehlen!

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Anna-Lea Wicking
★★★★★

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Daniela Kappus
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Rahel G.
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Herr Mazur hat mich in einem Coaching-Fall im Bereich ZFU vertreten, wo Großkanzleien abgelehnt haben. Es wurden wirklich alle Möglichkeiten diskutiert und am Ende kam für mich ein sehr guter außergerichtlicher Vergleich raus. Ich habe mich jederzeit gut informiert und vertreten gefühlt.

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Anna-Lea Wicking
Häufige Fragen

Häufige Fragen zu diesem Fall

Ich habe auch bei Namotto ein Coaching gebucht, betrifft mich das?

Möglicherweise. Namotto tritt bei vielen unterschiedlichen Coaching-Programmen als Vertragspartnerin auf. Entscheidend ist immer das konkrete Programm: Wie ist es aufgebaut, wie überwiegt der asynchrone Anteil, gibt es eine Lernerfolgsüberwachung, und liegt eine ZFU-Zulassung vor.

Ich prüfe Ihren konkreten Fall kostenlos und sage Ihnen ehrlich, wie Ihre Erfolgsaussichten stehen.

Was ist ein Versäumnisurteil? Ist das genauso viel wert wie ein normales Urteil?

Ein Versäumnisurteil ergeht, wenn die beklagte Partei sich im Prozess nicht verteidigt, etwa keine Verteidigungsanzeige einreicht. Das Gericht unterstellt den unbestrittenen Vortrag der Klägerseite als wahr und prüft nur, ob der Anspruch auf dieser Grundlage besteht (§ 331 ZPO).

Sobald es rechtskräftig ist, ist ein Versäumnisurteil genauso vollstreckbar wie jedes andere Urteil. Der einzige Unterschied: Der beklagten Partei steht innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung noch der Einspruch offen.

Kann Namotto noch Einspruch gegen das Urteil einlegen?

Ja. Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Urteils kann die Beklagte Einspruch einlegen. Legt sie fristgerecht Einspruch ein, wird der Prozess fortgesetzt und es kommt zu einer regulären Verhandlung. Reagiert sie erneut nicht oder verstreicht die Frist ungenutzt, wird das Urteil rechtskräftig.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Die erste Einschätzung Ihres Falls ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Füllen Sie den Kurzfragebogen aus, ich melde mich persönlich bei Ihnen.

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