Namotto beschreibt sich in den eigenen Nutzungsbedingungen ausdrücklich als offizieller Wiederverkäufer digitaler Dienstleistungen – „Vertrag, Rechnung und Support laufen direkt über uns". Das bedeutet: Ihr Vertrag besteht mit Namotto, nicht mit dem Coach dahinter. Ist der zugrundeliegende Coaching-Vertrag wegen fehlender ZFU-Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz nichtig, haftet Namotto als Ihr direkter Vertragspartner. Ich prüfe Ihren Fall kostenlos und fordere Ihr Geld konsequent zurück.
Namotto Coaching-Vertrag widerrufen? Namotto tritt selbst als offizieller Wiederverkäufer (Reseller) auf – Ihr Vertrag besteht mit Namotto, nicht mit dem Coach. Kostenlose Prüfung bundesweit.
Rechtsanwalt Tim Mazur – ich prüfe Ihren Namotto-Vertrag persönlich und bundesweit.
Anders als bei manchen anderen Plattformen müssen Sie sich diese Rolle bei Namotto nicht erst herleiten – Namotto beschreibt sie selbst öffentlich so:
„namotto tritt als Wiederverkäufer (Merchant of Record) auf: Wir kaufen die Dienstleistungen und Produkte der Creator und verkaufen sie an den Kunden weiter. Der Kunde kauft bei namotto – nicht beim einzelnen Anbieter. Vertrag, Rechnung und Support zu Zahlungsthemen laufen also direkt über uns."
Das ist eine noch klarere Ausgangslage als bei den meisten anderen Checkout-Anbietern: Widerrufsansprüche, Rückforderungen nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz und Ansprüche aus Vertragsnichtigkeit richten sich direkt gegen die jeweilige Namotto-Gesellschaft mit Sitz in Berlin – unabhängig davon, wo der eigentliche Coach oder Kursanbieter sitzt.
Namotto ist keine einzelne Firma, sondern eine Marke mit mehreren Gesellschaften im Hintergrund – gut zu wissen, wenn Ihre Rechnung anders lautet, als Sie erwarten.
Alle drei Gesellschaften gehören zum selben Namotto/ablefy-Netzwerk. Für die rechtliche Durchsetzung ist entscheidend, welche Gesellschaft konkret auf Ihrer Rechnung als Verkäufer genannt ist – das prüfe ich für Sie und richte das anwaltliche Schreiben an die richtige Adresse.
Namotto ist der Name eines konkreten Reseller-Services innerhalb der Checkout-Plattform ablefy (früher elopage). Ein Coach, der über ablefy verkauft, kann sich für zwei unterschiedliche Modelle entscheiden – nur in einem davon ist Namotto überhaupt Ihr Vertragspartner. Entscheidend ist dabei allein, welcher Name auf Ihrer Rechnung als Verkäufer steht.
Ich habe die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Namotto (bzw. der namotto academies & friends GmbH & Co. KG) geprüft. Diese vier Klauseln sind für Betroffene besonders relevant.
„Wenn der Kunde auf eine Zahlungsrate in Verzug gerät, ist der Verkäufer berechtigt, den vereinbarten Ratenzahlungsplan zu kündigen und den gesamten Restbetrag sofort fällig zu stellen." / „Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, einen Dritten mit dem Forderungseinzug zu beauftragen."
Namotto kann bei einer verpassten Rate sofort die gesamte Restsumme fordern und ein Inkassounternehmen einschalten. Ist der zugrundeliegende Coaching-Vertrag jedoch wegen fehlender ZFU-Zulassung nichtig, besteht die Forderung von vornherein nicht – auch nicht die Restsumme. Bereits ein Inkasso-Schreiben erhalten? → So wehren Sie es ab.
„Verbraucher haben kein Widerrufsrecht, wenn der Verkäufer mit Zustimmung des Verbrauchers mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat und der digitale Inhalt dem Kunden unmittelbar zur Verfügung gestellt wurde."
Namotto beruft sich hierauf gerne pauschal, um ein erloschenes Widerrufsrecht zu behaupten. Entscheidend ist aber, ob Sie wirksam und transparent zugestimmt haben und ordnungsgemäß über den Verlust des Widerrufsrechts belehrt wurden – nicht jede pauschale Klausel im Kleingedruckten reicht dafür aus.
„Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt."
Eine Zustimmung durch bloßes Schweigen ist bei Verbraucherverträgen rechtlich nicht unproblematisch. Wurden die AGB Ihres Vertrags nachträglich zu Ihren Lasten geändert, lohnt sich eine genaue Prüfung, ob diese Änderung Sie überhaupt wirksam bindet.
„Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor." / „Bei Zahlungsverzug einer monatlichen Rate eines erworbenen Abonnements ist der Verkäufer berechtigt, den zugrunde liegenden Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen und den Zugang zum jeweiligen Produkt zu sperren."
Bei laufenden Abo-Coachings kann Namotto den Zugang sperren, sobald eine Rate fehlt. Wenn der Vertrag ohnehin nach dem FernUSG nichtig ist, spielt das für Ihre Rückforderungsansprüche keine Rolle – im Gegenteil, jede weitere Zahlung wäre ebenfalls zurückzufordern.
Der Bundesgerichtshof hat die Rechtslage im Coaching-Bereich in kurzer Zeit mehrfach konkretisiert. Hier ist der aktuelle Stand.
Der BGH bestätigte, dass das Fernunterrichtsschutzgesetz auf viele Online-Coaching-Formate anwendbar ist – unabhängig davon, ob der Anbieter sich selbst als „Fernunterricht" bezeichnet. Fehlt die staatliche ZFU-Zulassung, ist der Vertrag von Anfang an nichtig.
Das zweite Grundsatzurteil stellte klar: Die Nichtigkeit gilt auch dann, wenn das Coaching bereits teilweise in Anspruch genommen wurde. Gezahlte Beträge können dennoch vollständig zurückgefordert werden – ein Wertersatz entfällt im Regelfall.
Das neueste BGH-Urteil präzisiert: Reine Live-Calls ohne aufgezeichnete Lernmaterialien begründen nicht automatisch einen Fernunterrichtsvertrag. Entscheidend ist das Gesamtformat – das Verhältnis von Live-Elementen zu zeitversetzt abrufbaren Inhalten (Videos, Aufzeichnungen, Materialien). Viele über Namotto vertriebene Programme sind davon weiterhin betroffen.
Viele Online-Coachings basieren auf einem besonderen persönlichen Vertrauensverhältnis zwischen Coach und Teilnehmer. In diesen Fällen greift § 627 BGB: Der Vertrag kann jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden – unabhängig von Widerruf oder FernUSG. Bereits gezahlte Honorare für noch nicht erbrachte Leistungen sind zurückzufordern. Ob dieser Hebel auf Ihren Namotto-Vertrag anwendbar ist, prüfe ich im Erstgespräch.
→ Vollständiger Überblick: FernUSG und alle BGH-Urteile 2025/2026
Wenn Sie mehrere der folgenden Kriterien mit „Ja" beantworten können, ist eine rechtliche Prüfung sehr wahrscheinlich lohnenswert.
Das Coaching folgt einem strukturierten Curriculum oder Lehrplan – Module, Lektionen oder Aufgaben bauen aufeinander auf, anstatt nur Beratungsgespräche zu sein.
Ein wesentlicher Teil der Inhalte wird über Videos, Aufzeichnungen, Skripte oder eine Online-Plattform vermittelt – nicht ausschließlich live in Echtzeit.
Es gibt eine Begleitstruktur: Feedback zu Aufgaben, Q&A-Calls, eine Community-Gruppe oder individuelle Betreuung ergänzen die Inhalte.
Der Anbieter hat keine staatliche Zulassung der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) – oder verweist darauf, dass eine solche Zulassung nicht erforderlich sei.
Auch wenn nicht alle vier Punkte zutreffen: Eine kostenlose Erstprüfung schafft Klarheit. Der BGH-Beschluss III ZR 137/25 bedeutet nicht, dass das FernUSG nicht gilt – sondern dass das Gesamtformat entscheidend ist. Das analysiere ich für Sie.
Anonymisierte Beispiele aus der Kanzleipraxis. Namen und Details wurden zum Schutz der Mandanten geändert.
Die Mandantschaft buchte über die Plattform Namotto bzw. Ablefy ein Schulungsprogramm zu Instagram-Marketing, Automatisierung und Monetarisierung – mit Video-Modulen, Vorlagen und begleitender Community. Nach Prüfung war die Anwendbarkeit des FernUSG naheliegend: strukturierte Wissensvermittlung, überwiegend zeitversetzte Inhalte, keine ZFU-Zulassung. Nach anwaltlicher Geltendmachung ließ sich der Anbieter auf eine einvernehmliche Einigung mit erheblicher Rückzahlung ein – ohne gerichtliches Verfahren.
✓ Außergerichtlich – erhebliche RückzahlungDie Mandantschaft buchte das Coaching „ReiseFrei Training" des Anbieters Reisefrei über Namotto, finanziert per PayPal-Ratenzahlung. Nach außergerichtlicher Geltendmachung der FernUSG-Nichtigkeit wurden die Ansprüche vollständig anerkannt: PayPal erstattete den gesamten Kaufpreis und stornierte den laufenden Ratenzahlungsvertrag vollständig – ohne weitere Zahlungsverpflichtung.
✓ Außergerichtlich – vollständige Rückzahlung und Stornierung der FinanzierungÜber Namotto/Ablefy wurde ein Programm zum Amazon Kindle Direct Publishing gebucht – Erstellung, Veröffentlichung und Vermarktung von E-Books als zentrales Vertragsziel. Nach anwaltlicher Intervention und Verweis auf die fehlende ZFU-Zulassung kam es zu einer außergerichtlichen Einigung, die den wirtschaftlichen Schaden für die Mandantschaft deutlich reduzierte.
✓ Außergerichtlich – Einigung erzielt* Die dargestellten Fälle sind anonymisiert und stellen keine Garantie für den Ausgang Ihres Falls dar. Jeder Sachverhalt ist individuell zu beurteilen.
117 Bewertungen auf Google und Anwalt.de – jede einzelne mit 5 Sternen
Ich kann Herrn Mazur nur weiterempfehlen. Er hat mir in einem komplizierteren Fall mit dem Widerruf einer Online-Ausbildung weitergeholfen. Herr Mazur war stets super erreichbar, meldete sich immer schnell zurück und setzte sich sehr dafür ein, dass ich das erhalte, was mir zusteht.
Ich bin so dankbar für die Unterstützung durch Herrn Mazur im Rahmen eines Widerrufs. Er war von der ersten Minute an erreichbar, stand jederzeit an meiner Seite und hat mich durch den Prozess sehr kompetent begleitet. Seine transparente Arbeitsweise und fachliche Kompetenz haben mir viel Sicherheit gegeben.
Ich kann Herrn Mazur uneingeschränkt empfehlen. In einer für mich zunächst sehr belastenden Situation im Zusammenhang mit einem rechtlich unwirksamen Coaching-Vertrag hat er mich äußerst professionell und engagiert vertreten.
Herr Mazur hat mich im Bereich ZFU / Vertragsrecht vertreten. Ich war mit dem Mandat sehr zufrieden. Es wurden wirklich alle Möglichkeiten diskutiert und am Ende kam für mich ein sehr guter außergerichtlicher Vergleich raus.
Herr Mazur hat mich zum Thema Online-Vertrag per Mail beraten. Die Beratung und die Tipps waren hervorragend, schnell und sehr freundlich. Bemerkenswert ist auch, dass er für die Kurzberatung nichts berechnet hat. Alles in allem sehr empfehlenswert.
Herr Mazur meldete sich auf meine Online-Anfrage noch am selben Tag per E-Mail zurück. Sogar an einem Sonntag 👍 Im Telefonat empfand ich ihn als kompetent, unkompliziert und zugewandt. Gott sei Dank hat er es geschafft, aus der Sache auszukommen. Es ging um mehrere tausend Euro.
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Meine Erfahrung mit Herrn Mazur ist nur positiv. Er zeigte sich mir als ein Anwalt mit Herz und Verstand. Dabei bewies er Schnelligkeit und Engagement. Eine richterliche Entscheidung war am Ende nicht mehr notwendig – eine Anfrage an ihn lohnt sich!
Herr Mazur hat mir jetzt schon mehrfach in mehreren Dingen geholfen. Er war immer super erreichbar, sehr kompetent und immer hilfsbereit. Alles in einem ein super Anwalt.
Herr Mazur ist äußerst kompetent und erklärt alles verständlich. Jede meiner Fragen wurde sinnvoll beantwortet, und er hat genau die passende Lösung für mein Anliegen gefunden. Absolut empfehlenswert!
Herr Mazur hat mich in einem Coaching-Fall im Bereich ZFU vertreten, wo Großkanzleien abgelehnt haben. Es wurden wirklich alle Möglichkeiten diskutiert und am Ende kam für mich ein sehr guter außergerichtlicher Vergleich raus. Ich habe mich jederzeit gut informiert und vertreten gefühlt.
Es handelte sich um einen Coaching-Vertrag, der nichtig war. Allerdings gab es einige spezielle Themen, wodurch andere Anwälte den Fall nicht annehmen wollten. Herr Mazur hat sich dem Thema angenommen und war dabei immer sehr gut zu erreichen. Ich bin sehr dankbar für seine unkomplizierte Unterstützung.
Herr Mazur ist ein freundlicher, kompetenter Anwalt, der meinen Fall nicht nur fachlich sondern auch menschlich exzellent begleitet hat. Ich kann ihn uneingeschränkt empfehlen!
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Persönlich, direkt und vollständig digital – bundesweit.
In zwei Minuten schildern Sie Ihre Situation – kostenlos und unverbindlich. Programm, Zahlbetrag, Vertragsformat: ich bekomme sofort ein klares Bild.
Ich rufe Sie persönlich zurück – kein Assistent, kein Sachbearbeiter. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung: Wie stark ist Ihr Fall, welcher Weg ist der sinnvollste?
Ich formuliere das anwaltliche Schreiben an die zuständige Namotto-Gesellschaft – Widerruf, Nichtigkeit oder Rückforderung – und setze Ihre Ansprüche konsequent durch.
Namotto beschreibt sich selbst öffentlich als offizieller Wiederverkäufer (Reseller) für unabhängige Creator. Das bedeutet: Sie haben Ihren Vertrag nicht mit dem Coach, sondern mit Namotto selbst geschlossen.
Namotto stellt die Rechnung aus, ist Vertragspartner und damit auch der richtige Adressat für Widerruf und Rückforderung.
Hinter der Marke Namotto stehen mehrere Gesellschaften, unter anderem die namotto Universal Brands GmbH & Co. KG, die namotto academies & friends GmbH & Co. KG und die namotto.lab e.K. Alle gehören zum selben Netzwerk rund um die Zahlungsplattform ablefy (früher elopage).
Welche Gesellschaft konkret auf Ihrer Rechnung steht, prüfe ich für Sie und richte das anwaltliche Schreiben an den richtigen Adressaten.
Nicht automatisch. Namotto beruft sich in den eigenen AGB darauf, dass bei sofortiger Bereitstellung digitaler Inhalte mit Zustimmung des Kunden das Widerrufsrecht nach § 356 Abs. 4 und 5 BGB erlöschen kann.
Ob diese Zustimmung wirksam eingeholt und ordnungsgemäß über die Folgen belehrt wurde, ist in der Praxis oft fraglich – das prüfe ich für Ihren konkreten Fall.
Laut den eigenen AGB von Namotto kann bei Zahlungsverzug die gesamte Restsumme sofort fällig gestellt und ein Inkassounternehmen mit der Beitreibung beauftragt werden.
Ist der zugrundeliegende Coaching-Vertrag jedoch nach dem FernUSG nichtig, besteht die Forderung von Anfang an nicht – unabhängig davon, ob bereits ein Inkassounternehmen eingeschaltet wurde.
Ja – das ist ein häufiges Missverständnis. Das Fernunterrichtsschutzgesetz schützt nicht nur Verbraucher, sondern greift grundsätzlich auch bei Selbstständigen und Unternehmern – sofern die Merkmale des Fernunterrichts vorliegen.
Der Widerruf nach Verbraucherrecht hingegen steht nur Verbrauchern zu. Ich prüfe für Ihren konkreten Fall, welche Anspruchsgrundlage die stärkere ist.
Die erste Einschätzung Ihres Falls ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Füllen Sie den Kurzfragebogen aus – ich melde mich persönlich bei Ihnen.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese häufig die anfallenden Anwaltskosten für das weitere Vorgehen.