„Reseller" nennt sich Namotto selbst – genau das macht Sie stark

Namotto Coaching-Vertrag widerrufen und Geld zurückfordern

Namotto beschreibt sich in den eigenen Nutzungsbedingungen ausdrücklich als offizieller Wiederverkäufer digitaler Dienstleistungen – „Vertrag, Rechnung und Support laufen direkt über uns". Das bedeutet: Ihr Vertrag besteht mit Namotto, nicht mit dem Coach dahinter. Ist der zugrundeliegende Coaching-Vertrag wegen fehlender ZFU-Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz nichtig, haftet Namotto als Ihr direkter Vertragspartner. Ich prüfe Ihren Fall kostenlos und fordere Ihr Geld konsequent zurück.

Namotto Coaching-Vertrag widerrufen? Namotto tritt selbst als offizieller Wiederverkäufer (Reseller) auf – Ihr Vertrag besteht mit Namotto, nicht mit dem Coach. Kostenlose Prüfung bundesweit.

117× ★★★★★ auf Google und Anwalt.de Bundesweit tätig Bereits mehrfach erfolgreich gegen Namotto ↓
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Rechtsanwalt Tim Mazur

Rechtsanwalt Tim Mazur – ich prüfe Ihren Namotto-Vertrag persönlich und bundesweit.

Namotto ist Ihr direkter Vertragspartner – nicht der Coach dahinter

Anders als bei manchen anderen Plattformen müssen Sie sich diese Rolle bei Namotto nicht erst herleiten – Namotto beschreibt sie selbst öffentlich so:

„namotto tritt als Wiederverkäufer (Merchant of Record) auf: Wir kaufen die Dienstleistungen und Produkte der Creator und verkaufen sie an den Kunden weiter. Der Kunde kauft bei namotto – nicht beim einzelnen Anbieter. Vertrag, Rechnung und Support zu Zahlungsthemen laufen also direkt über uns."

Das ist eine noch klarere Ausgangslage als bei den meisten anderen Checkout-Anbietern: Widerrufsansprüche, Rückforderungen nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz und Ansprüche aus Vertragsnichtigkeit richten sich direkt gegen die jeweilige Namotto-Gesellschaft mit Sitz in Berlin – unabhängig davon, wo der eigentliche Coach oder Kursanbieter sitzt.

Praktische Konsequenz: Sie müssen nicht herausfinden, wo Ihr Coach sitzt oder ob er in Deutschland erreichbar ist. Namotto selbst hat sich öffentlich zum Ansprechpartner erklärt – und steht für die rechtliche Abwicklung voll in der Pflicht.
Steckbrief

Wer steckt hinter Namotto?

Namotto ist keine einzelne Firma, sondern eine Marke mit mehreren Gesellschaften im Hintergrund – gut zu wissen, wenn Ihre Rechnung anders lautet, als Sie erwarten.

Sitz
Potsdamer Straße 125, 10783 Berlin
Mutterkonzern
ablefy – bis Oktober 2024 unter dem Namen elopage bekannt, eine Plattform für den Verkauf digitaler Produkte, Kurse und Mitgliedschaften.
Geschäftsmodell
Reseller – Namotto kauft die Leistung des Creators ein und verkauft sie im eigenen Namen an den Kunden weiter.
Auf Ihrer Rechnung steht möglicherweise
namotto Universal Brands GmbH & Co. KG
namotto academies & friends GmbH & Co. KG
namotto.lab e.K.

Alle drei Gesellschaften gehören zum selben Namotto/ablefy-Netzwerk. Für die rechtliche Durchsetzung ist entscheidend, welche Gesellschaft konkret auf Ihrer Rechnung als Verkäufer genannt ist – das prüfe ich für Sie und richte das anwaltliche Schreiben an die richtige Adresse.

Warum das für Sie entscheidend ist

Direktverkauf durch den Coach oder Verkauf über Namotto als Reseller?

Namotto ist der Name eines konkreten Reseller-Services innerhalb der Checkout-Plattform ablefy (früher elopage). Ein Coach, der über ablefy verkauft, kann sich für zwei unterschiedliche Modelle entscheiden – nur in einem davon ist Namotto überhaupt Ihr Vertragspartner. Entscheidend ist dabei allein, welcher Name auf Ihrer Rechnung als Verkäufer steht.

Seller-Modell

Direktverkauf durch den Coach (über ablefy)

  • Die Dienstleistung wird direkt vom Coach bzw. Creator verkauft – über die Checkout-Technik von ablefy, aber unter eigenem Firmennamen.
  • Der Coach selbst übernimmt Abrechnung, Lieferung und Support.
  • Namotto ist an diesem Vertrag nicht beteiligt, auch wenn der Checkout technisch über dieselbe Plattform läuft.
  • Ansprüche richten sich gegen den Coach – der oft im Ausland sitzt und schwerer greifbar ist.
Reseller-Modell

Verkauf über Namotto als Wiederverkäufer

  • Der Coach hat den Verkauf gezielt an Namotto übergeben – Sie kaufen bei Namotto, das im Auftrag des Coaches weiterverkauft.
  • Namotto ist offizieller Vertragspartner, stellt die Rechnung aus und übernimmt den Support.
  • Namotto sitzt in Berlin – deutsches Recht, deutsche Gerichtsstände, greifbare Adresse.
  • Ansprüche richten sich direkt gegen Namotto, unabhängig vom Sitz des Coaches.
Prüfen Sie Ihre Rechnung: Steht dort Namotto Universal Brands, namotto academies & friends oder namotto.lab als Verkäufer, gilt das Reseller-Modell – dann ist Namotto Ihr Anspruchsgegner, nicht der Coach, was die Durchsetzung Ihrer Ansprüche in der Praxis deutlich einfacher macht. Steht dort der Name des Coaches oder seiner eigenen Firma, war Namotto nicht beteiligt, auch wenn der Checkout ähnlich aussah – dann prüfe ich, wer der richtige Ansprechpartner ist.
Kleingedrucktes übersetzt

Was in den Namotto-AGB steht – und was das für Sie bedeutet

Ich habe die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Namotto (bzw. der namotto academies & friends GmbH & Co. KG) geprüft. Diese vier Klauseln sind für Betroffene besonders relevant.

Original-Klausel

„Wenn der Kunde auf eine Zahlungsrate in Verzug gerät, ist der Verkäufer berechtigt, den vereinbarten Ratenzahlungsplan zu kündigen und den gesamten Restbetrag sofort fällig zu stellen." / „Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, einen Dritten mit dem Forderungseinzug zu beauftragen."

Was das bedeutet

Namotto kann bei einer verpassten Rate sofort die gesamte Restsumme fordern und ein Inkassounternehmen einschalten. Ist der zugrundeliegende Coaching-Vertrag jedoch wegen fehlender ZFU-Zulassung nichtig, besteht die Forderung von vornherein nicht – auch nicht die Restsumme. Bereits ein Inkasso-Schreiben erhalten? → So wehren Sie es ab.

Original-Klausel

„Verbraucher haben kein Widerrufsrecht, wenn der Verkäufer mit Zustimmung des Verbrauchers mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat und der digitale Inhalt dem Kunden unmittelbar zur Verfügung gestellt wurde."

Was das bedeutet

Namotto beruft sich hierauf gerne pauschal, um ein erloschenes Widerrufsrecht zu behaupten. Entscheidend ist aber, ob Sie wirksam und transparent zugestimmt haben und ordnungsgemäß über den Verlust des Widerrufsrechts belehrt wurden – nicht jede pauschale Klausel im Kleingedruckten reicht dafür aus.

Original-Klausel

„Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt."

Was das bedeutet

Eine Zustimmung durch bloßes Schweigen ist bei Verbraucherverträgen rechtlich nicht unproblematisch. Wurden die AGB Ihres Vertrags nachträglich zu Ihren Lasten geändert, lohnt sich eine genaue Prüfung, ob diese Änderung Sie überhaupt wirksam bindet.

Original-Klausel

„Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor." / „Bei Zahlungsverzug einer monatlichen Rate eines erworbenen Abonnements ist der Verkäufer berechtigt, den zugrunde liegenden Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen und den Zugang zum jeweiligen Produkt zu sperren."

Was das bedeutet

Bei laufenden Abo-Coachings kann Namotto den Zugang sperren, sobald eine Rate fehlt. Wenn der Vertrag ohnehin nach dem FernUSG nichtig ist, spielt das für Ihre Rückforderungsansprüche keine Rolle – im Gegenteil, jede weitere Zahlung wäre ebenfalls zurückzufordern.

Aktuelle Rechtsprechung

BGH-Urteile 2025 & 2026: Was das für Namotto-Verträge bedeutet

Der Bundesgerichtshof hat die Rechtslage im Coaching-Bereich in kurzer Zeit mehrfach konkretisiert. Hier ist der aktuelle Stand.

BGH III ZR 109/24

Grundsatzurteil: FernUSG gilt für Online-Coaching

Der BGH bestätigte, dass das Fernunterrichtsschutzgesetz auf viele Online-Coaching-Formate anwendbar ist – unabhängig davon, ob der Anbieter sich selbst als „Fernunterricht" bezeichnet. Fehlt die staatliche ZFU-Zulassung, ist der Vertrag von Anfang an nichtig.

BGH III ZR 173/24

Bestätigung: Nichtigkeit auch bei Teilnutzung

Das zweite Grundsatzurteil stellte klar: Die Nichtigkeit gilt auch dann, wenn das Coaching bereits teilweise in Anspruch genommen wurde. Gezahlte Beträge können dennoch vollständig zurückgefordert werden – ein Wertersatz entfällt im Regelfall.

NEU · BGH III ZR 137/25 · 05.02.2026

Wichtige Differenzierung: Live-Calls allein reichen nicht

Das neueste BGH-Urteil präzisiert: Reine Live-Calls ohne aufgezeichnete Lernmaterialien begründen nicht automatisch einen Fernunterrichtsvertrag. Entscheidend ist das Gesamtformat – das Verhältnis von Live-Elementen zu zeitversetzt abrufbaren Inhalten (Videos, Aufzeichnungen, Materialien). Viele über Namotto vertriebene Programme sind davon weiterhin betroffen.

Zusätzlicher Hebel · § 627 BGB

Jederzeitiges Kündigungsrecht bei Vertrauensverhältnissen

Viele Online-Coachings basieren auf einem besonderen persönlichen Vertrauensverhältnis zwischen Coach und Teilnehmer. In diesen Fällen greift § 627 BGB: Der Vertrag kann jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden – unabhängig von Widerruf oder FernUSG. Bereits gezahlte Honorare für noch nicht erbrachte Leistungen sind zurückzufordern. Ob dieser Hebel auf Ihren Namotto-Vertrag anwendbar ist, prüfe ich im Erstgespräch.

Vollständiger Überblick: FernUSG und alle BGH-Urteile 2025/2026

Selbstcheck

Ist Ihr Namotto-Vertrag betroffen?

Wenn Sie mehrere der folgenden Kriterien mit „Ja" beantworten können, ist eine rechtliche Prüfung sehr wahrscheinlich lohnenswert.

Systematische Wissensvermittlung

Das Coaching folgt einem strukturierten Curriculum oder Lehrplan – Module, Lektionen oder Aufgaben bauen aufeinander auf, anstatt nur Beratungsgespräche zu sein.

Überwiegend online & zeitversetzt

Ein wesentlicher Teil der Inhalte wird über Videos, Aufzeichnungen, Skripte oder eine Online-Plattform vermittelt – nicht ausschließlich live in Echtzeit.

Feedback, Q&A oder Community

Es gibt eine Begleitstruktur: Feedback zu Aufgaben, Q&A-Calls, eine Community-Gruppe oder individuelle Betreuung ergänzen die Inhalte.

Kein ZFU-Zulassungsnachweis

Der Anbieter hat keine staatliche Zulassung der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) – oder verweist darauf, dass eine solche Zulassung nicht erforderlich sei.

Auch wenn nicht alle vier Punkte zutreffen: Eine kostenlose Erstprüfung schafft Klarheit. Der BGH-Beschluss III ZR 137/25 bedeutet nicht, dass das FernUSG nicht gilt – sondern dass das Gesamtformat entscheidend ist. Das analysiere ich für Sie.

Referenzfälle

Außergerichtlich erfolgreich gegen Namotto durchgesetzt

Anonymisierte Beispiele aus der Kanzleipraxis. Namen und Details wurden zum Schutz der Mandanten geändert.

Namotto/Ablefy · Instagram Automation Class
6.000 €

Die Mandantschaft buchte über die Plattform Namotto bzw. Ablefy ein Schulungsprogramm zu Instagram-Marketing, Automatisierung und Monetarisierung – mit Video-Modulen, Vorlagen und begleitender Community. Nach Prüfung war die Anwendbarkeit des FernUSG naheliegend: strukturierte Wissensvermittlung, überwiegend zeitversetzte Inhalte, keine ZFU-Zulassung. Nach anwaltlicher Geltendmachung ließ sich der Anbieter auf eine einvernehmliche Einigung mit erheblicher Rückzahlung ein – ohne gerichtliches Verfahren.

✓ Außergerichtlich – erhebliche Rückzahlung
Namotto · „ReiseFrei Training"
über 7.000 €

Die Mandantschaft buchte das Coaching „ReiseFrei Training" des Anbieters Reisefrei über Namotto, finanziert per PayPal-Ratenzahlung. Nach außergerichtlicher Geltendmachung der FernUSG-Nichtigkeit wurden die Ansprüche vollständig anerkannt: PayPal erstattete den gesamten Kaufpreis und stornierte den laufenden Ratenzahlungsvertrag vollständig – ohne weitere Zahlungsverpflichtung.

✓ Außergerichtlich – vollständige Rückzahlung und Stornierung der Finanzierung
Namotto/Ablefy · Amazon Kindle Direct Publishing
4.760 €

Über Namotto/Ablefy wurde ein Programm zum Amazon Kindle Direct Publishing gebucht – Erstellung, Veröffentlichung und Vermarktung von E-Books als zentrales Vertragsziel. Nach anwaltlicher Intervention und Verweis auf die fehlende ZFU-Zulassung kam es zu einer außergerichtlichen Einigung, die den wirtschaftlichen Schaden für die Mandantschaft deutlich reduzierte.

✓ Außergerichtlich – Einigung erzielt

* Die dargestellten Fälle sind anonymisiert und stellen keine Garantie für den Ausgang Ihres Falls dar. Jeder Sachverhalt ist individuell zu beurteilen.

Das sagen meine Mandant:innen

117 Bewertungen auf Google und Anwalt.de – jede einzelne mit 5 Sternen

Google Bewertungen · ★★★★★ 5,0
★★★★★

Ich kann Herrn Mazur nur weiterempfehlen. Er hat mir in einem komplizierteren Fall mit dem Widerruf einer Online-Ausbildung weitergeholfen. Herr Mazur war stets super erreichbar, meldete sich immer schnell zurück und setzte sich sehr dafür ein, dass ich das erhalte, was mir zusteht.

N
Nicole B.
★★★★★

Ich bin so dankbar für die Unterstützung durch Herrn Mazur im Rahmen eines Widerrufs. Er war von der ersten Minute an erreichbar, stand jederzeit an meiner Seite und hat mich durch den Prozess sehr kompetent begleitet. Seine transparente Arbeitsweise und fachliche Kompetenz haben mir viel Sicherheit gegeben.

G
Ghasal Maryam Mahyar
★★★★★

Ich kann Herrn Mazur uneingeschränkt empfehlen. In einer für mich zunächst sehr belastenden Situation im Zusammenhang mit einem rechtlich unwirksamen Coaching-Vertrag hat er mich äußerst professionell und engagiert vertreten.

S
Samantha Eichmann
★★★★★

Herr Mazur hat mich im Bereich ZFU / Vertragsrecht vertreten. Ich war mit dem Mandat sehr zufrieden. Es wurden wirklich alle Möglichkeiten diskutiert und am Ende kam für mich ein sehr guter außergerichtlicher Vergleich raus.

S
Sandra Sin
★★★★★

Herr Mazur hat mich zum Thema Online-Vertrag per Mail beraten. Die Beratung und die Tipps waren hervorragend, schnell und sehr freundlich. Bemerkenswert ist auch, dass er für die Kurzberatung nichts berechnet hat. Alles in allem sehr empfehlenswert.

T
Thomas Neubauer
★★★★★

Herr Mazur meldete sich auf meine Online-Anfrage noch am selben Tag per E-Mail zurück. Sogar an einem Sonntag 👍 Im Telefonat empfand ich ihn als kompetent, unkompliziert und zugewandt. Gott sei Dank hat er es geschafft, aus der Sache auszukommen. Es ging um mehrere tausend Euro.

M
Müjdat Ottomann
★★★★★

Ich kann Herrn Mazur nur weiterempfehlen. Er hat mir in einem komplizierteren Fall mit dem Widerruf einer Online-Ausbildung weitergeholfen. Herr Mazur war stets super erreichbar, meldete sich immer schnell zurück und setzte sich sehr dafür ein, dass ich das erhalte, was mir zusteht.

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Nicole B.
★★★★★

Ich bin so dankbar für die Unterstützung durch Herrn Mazur im Rahmen eines Widerrufs. Er war von der ersten Minute an erreichbar, stand jederzeit an meiner Seite und hat mich durch den Prozess sehr kompetent begleitet. Seine transparente Arbeitsweise und fachliche Kompetenz haben mir viel Sicherheit gegeben.

G
Ghasal Maryam Mahyar
★★★★★

Ich kann Herrn Mazur uneingeschränkt empfehlen. In einer für mich zunächst sehr belastenden Situation im Zusammenhang mit einem rechtlich unwirksamen Coaching-Vertrag hat er mich äußerst professionell und engagiert vertreten.

S
Samantha Eichmann
anwalt.de Bewertungen · ★★★★★ 5,0
★★★★★

Meine Erfahrung mit Herrn Mazur ist nur positiv. Er zeigte sich mir als ein Anwalt mit Herz und Verstand. Dabei bewies er Schnelligkeit und Engagement. Eine richterliche Entscheidung war am Ende nicht mehr notwendig – eine Anfrage an ihn lohnt sich!

J
J. V.
★★★★★

Herr Mazur hat mir jetzt schon mehrfach in mehreren Dingen geholfen. Er war immer super erreichbar, sehr kompetent und immer hilfsbereit. Alles in einem ein super Anwalt.

D
Daniela Kappus
★★★★★

Herr Mazur ist äußerst kompetent und erklärt alles verständlich. Jede meiner Fragen wurde sinnvoll beantwortet, und er hat genau die passende Lösung für mein Anliegen gefunden. Absolut empfehlenswert!

R
Rahel G.
★★★★★

Herr Mazur hat mich in einem Coaching-Fall im Bereich ZFU vertreten, wo Großkanzleien abgelehnt haben. Es wurden wirklich alle Möglichkeiten diskutiert und am Ende kam für mich ein sehr guter außergerichtlicher Vergleich raus. Ich habe mich jederzeit gut informiert und vertreten gefühlt.

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A. S.
★★★★★

Es handelte sich um einen Coaching-Vertrag, der nichtig war. Allerdings gab es einige spezielle Themen, wodurch andere Anwälte den Fall nicht annehmen wollten. Herr Mazur hat sich dem Thema angenommen und war dabei immer sehr gut zu erreichen. Ich bin sehr dankbar für seine unkomplizierte Unterstützung.

N
N. M.
★★★★★

Herr Mazur ist ein freundlicher, kompetenter Anwalt, der meinen Fall nicht nur fachlich sondern auch menschlich exzellent begleitet hat. Ich kann ihn uneingeschränkt empfehlen!

A
Anna-Lea Wicking
★★★★★

Meine Erfahrung mit Herrn Mazur ist nur positiv. Er zeigte sich mir als ein Anwalt mit Herz und Verstand. Dabei bewies er Schnelligkeit und Engagement. Eine richterliche Entscheidung war am Ende nicht mehr notwendig – eine Anfrage an ihn lohnt sich!

J
J. V.
★★★★★

Herr Mazur hat mir jetzt schon mehrfach in mehreren Dingen geholfen. Er war immer super erreichbar, sehr kompetent und immer hilfsbereit. Alles in einem ein super Anwalt.

D
Daniela Kappus
★★★★★

Herr Mazur ist äußerst kompetent und erklärt alles verständlich. Jede meiner Fragen wurde sinnvoll beantwortet, und er hat genau die passende Lösung für mein Anliegen gefunden. Absolut empfehlenswert!

R
Rahel G.
★★★★★

Herr Mazur hat mich in einem Coaching-Fall im Bereich ZFU vertreten, wo Großkanzleien abgelehnt haben. Es wurden wirklich alle Möglichkeiten diskutiert und am Ende kam für mich ein sehr guter außergerichtlicher Vergleich raus. Ich habe mich jederzeit gut informiert und vertreten gefühlt.

A
A. S.
★★★★★

Es handelte sich um einen Coaching-Vertrag, der nichtig war. Allerdings gab es einige spezielle Themen, wodurch andere Anwälte den Fall nicht annehmen wollten. Herr Mazur hat sich dem Thema angenommen und war dabei immer sehr gut zu erreichen. Ich bin sehr dankbar für seine unkomplizierte Unterstützung.

N
N. M.
★★★★★

Herr Mazur ist ein freundlicher, kompetenter Anwalt, der meinen Fall nicht nur fachlich sondern auch menschlich exzellent begleitet hat. Ich kann ihn uneingeschränkt empfehlen!

A
Anna-Lea Wicking
Letzter Erfolg vor Gericht · 10. August 2026

„Insight Freedom Club" (Digistore24): Coaching-Vertrag nach FernUSG für nichtig erklärt. 1.973,10 € zurückgewonnen, keine weiteren Zahlungen, Kosten trägt Digistore24.

Urteil (PDF)
Schnell und unkompliziert

In drei Schritten zu Ihrer Ersteinschätzung

Persönlich, direkt und vollständig digital – bundesweit.

1

Fragebogen ausfüllen

In zwei Minuten schildern Sie Ihre Situation – kostenlos und unverbindlich. Programm, Zahlbetrag, Vertragsformat: ich bekomme sofort ein klares Bild.

2

Kostenlose Ersteinschätzung

Ich rufe Sie persönlich zurück – kein Assistent, kein Sachbearbeiter. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung: Wie stark ist Ihr Fall, welcher Weg ist der sinnvollste?

3

Schreiben an Namotto

Ich formuliere das anwaltliche Schreiben an die zuständige Namotto-Gesellschaft – Widerruf, Nichtigkeit oder Rückforderung – und setze Ihre Ansprüche konsequent durch.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Namotto & FernUSG

Was bedeutet es, dass Namotto als Reseller auftritt?

Namotto beschreibt sich selbst öffentlich als offizieller Wiederverkäufer (Reseller) für unabhängige Creator. Das bedeutet: Sie haben Ihren Vertrag nicht mit dem Coach, sondern mit Namotto selbst geschlossen.

Namotto stellt die Rechnung aus, ist Vertragspartner und damit auch der richtige Adressat für Widerruf und Rückforderung.

Auf meiner Rechnung steht ein anderer Name als „Namotto" – was bedeutet das?

Hinter der Marke Namotto stehen mehrere Gesellschaften, unter anderem die namotto Universal Brands GmbH & Co. KG, die namotto academies & friends GmbH & Co. KG und die namotto.lab e.K. Alle gehören zum selben Netzwerk rund um die Zahlungsplattform ablefy (früher elopage).

Welche Gesellschaft konkret auf Ihrer Rechnung steht, prüfe ich für Sie und richte das anwaltliche Schreiben an den richtigen Adressaten.

Namotto behauptet, mein Widerrufsrecht sei erloschen – stimmt das?

Nicht automatisch. Namotto beruft sich in den eigenen AGB darauf, dass bei sofortiger Bereitstellung digitaler Inhalte mit Zustimmung des Kunden das Widerrufsrecht nach § 356 Abs. 4 und 5 BGB erlöschen kann.

Ob diese Zustimmung wirksam eingeholt und ordnungsgemäß über die Folgen belehrt wurde, ist in der Praxis oft fraglich – das prüfe ich für Ihren konkreten Fall.

Was passiert, wenn ich mit einer Ratenzahlung an Namotto in Verzug gerate?

Laut den eigenen AGB von Namotto kann bei Zahlungsverzug die gesamte Restsumme sofort fällig gestellt und ein Inkassounternehmen mit der Beitreibung beauftragt werden.

Ist der zugrundeliegende Coaching-Vertrag jedoch nach dem FernUSG nichtig, besteht die Forderung von Anfang an nicht – unabhängig davon, ob bereits ein Inkassounternehmen eingeschaltet wurde.

Gilt das FernUSG auch für Unternehmer und Selbstständige?

Ja – das ist ein häufiges Missverständnis. Das Fernunterrichtsschutzgesetz schützt nicht nur Verbraucher, sondern greift grundsätzlich auch bei Selbstständigen und Unternehmern – sofern die Merkmale des Fernunterrichts vorliegen.

Der Widerruf nach Verbraucherrecht hingegen steht nur Verbrauchern zu. Ich prüfe für Ihren konkreten Fall, welche Anspruchsgrundlage die stärkere ist.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Die erste Einschätzung Ihres Falls ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Füllen Sie den Kurzfragebogen aus – ich melde mich persönlich bei Ihnen.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese häufig die anfallenden Anwaltskosten für das weitere Vorgehen.

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