Aufhebungsvertrag · Rechtsanwalt Tim Mazur · Rheingau-Taunus

Aufhebungsvertrag erhalten?
Abfindung sichern.
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden.

Sofort unterschreiben verlangt? Sperrzeit befürchtet? Abfindung zu niedrig?
Bedenkzeit: Niemand kann Sie zur sofortigen Unterschrift zwingen. Verlangen Sie mindestens 2–3 Werktage Bedenkzeit, bevor Sie unterschreiben.
  • Vertrag vor der Unterschrift prüfen lassen
  • Abfindung verhandeln
  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden
→ Abfindung in 30 Sekunden berechnen
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★★★★★ 5,0
Rechtsanwalt Tim Mazur

Rechtsanwalt Tim Mazur – ich prüfe Ihren Aufhebungsvertrag persönlich und verhandle Ihre Abfindung in Rheingau-Taunus & Rhein-Main-Gebiet.

Grundlagen

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag (auch Auflösungsvertrag genannt) beendet Ihr Arbeitsverhältnis einvernehmlich – anders als bei der Kündigung müssen hier beide Seiten zustimmen. Nach §623 BGB ist zwingend die Schriftform vorgeschrieben: mündliche Vereinbarungen, E-Mails oder Faxe sind unwirksam, das Arbeitsverhältnis besteht dann fort.

KündigungAufhebungsvertrag
ZustimmungEinseitigBeide Parteien müssen zustimmen
KündigungsfristGesetzlich/vertraglich bindendFrei vereinbar, auch fristlos möglich
Kündigungsschutz (KSchG)GreiftEntfällt vollständig
SonderkündigungsschutzGreift (Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung)Entfällt
Betriebsrat/PersonalratMuss angehört werdenKeine Anhörung nötig
KlagemöglichkeitKündigungsschutzklage möglichNur Anfechtung unter engen Voraussetzungen

Ein Aufhebungsvertrag hebelt den gesetzlichen Kündigungsschutz vollständig aus – auch bei Arbeitnehmern, die eigentlich besonders geschützt wären. Genau deshalb sollten Sie einen angebotenen Aufhebungsvertrag nie unter Zeitdruck unterschreiben.

Abwägung

Vorteile und Nachteile im Überblick

Ein Aufhebungsvertrag ist nicht per se gut oder schlecht – er verschiebt nur Risiken und Chancen zwischen den Parteien. Diese Punkte sollten Sie kennen, bevor Sie sich entscheiden.

Vorteile für Sie als Arbeitnehmer

  • Flexible, oft schnellere Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Verhandelbare Abfindung
  • Einfluss auf den Beendigungszeitpunkt, z.B. für einen nahtlosen Wechsel
  • Möglichkeit auf ein wohlwollendes, individuell formuliertes Zeugnis
  • Vermeidung einer Kündigung im Zeugnis/Lebenslauf

Nachteile für Sie als Arbeitnehmer

  • Risiko einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I (bis zu 12 Wochen)
  • Verlust des gesetzlichen Kündigungsschutzes
  • Sonderkündigungsschutz entfällt vollständig
  • Mögliche Nachteile bei der betrieblichen Altersvorsorge
  • Steuerliche Mehrbelastung ohne korrekte Fünftelregelung

Warum Arbeitgeber Aufhebungsverträge anbieten

  • Vermeidung einer unsicheren Kündigungsschutzklage
  • Keine Kündigungsfristen, keine Sozialauswahl
  • Kein Betriebsrat/Personalrat einzubeziehen
  • Planungssicherheit für das Unternehmen
Vertragsinhalt

Was gehört in einen Aufhebungsvertrag?

Ein sauber formulierter Aufhebungsvertrag regelt weit mehr als nur den Beendigungszeitpunkt. Fehlt einer dieser Punkte oder ist er ungünstig formuliert, kann Sie das Geld oder Ansprüche kosten.

  • Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses
  • Beendigungsgrund – entscheidend für die spätere Bewertung durch die Agentur für Arbeit
  • Abfindungshöhe und Fälligkeit
  • Freistellung – widerruflich oder unwiderruflich, mit oder ohne Anrechnung von Resturlaub
  • Resturlaub und Überstunden – Auszahlung oder Anrechnung
  • Arbeitszeugnis – konkrete Note statt vager „wohlwollend"-Formulierung
  • Wettbewerbsverbot, falls vertraglich vereinbart
  • Rückgabe von Firmeneigentum
  • Ausgleichs-/Erledigungsklausel zu allen wechselseitigen Ansprüchen
  • Ggf. eine Sprinterklausel (siehe unten)
⚠️ Wichtig: Verlangen Sie mindestens 2–3 Werktage Bedenkzeit, bevor Sie unterschreiben – niemand kann Sie zur sofortigen Unterschrift zwingen.
Verhandlungssache

Abfindung beim Aufhebungsvertrag

Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht bei einem Aufhebungsvertrag grundsätzlich nicht – sie ist reine Verhandlungssache. In der Praxis lassen sich mit guter Verhandlungsführung häufig deutlich höhere Summen erzielen, als das erste Angebot des Arbeitgebers vorsieht.

Regelabfindung (Richtwert)
0,5 × Gehalt × Jahre
Angelehnt an §1a Abs.2 KSchG – 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.
Sozialversicherung
Beitragsfrei
Abfindungen sind lohnsteuerpflichtig, aber grundsätzlich sozialversicherungsfrei.

Beispielrechnung: Bei 3 Jahren Betriebszugehörigkeit und 3.000 € Bruttomonatsgehalt ergibt die Regelabfindung (0,5 × Gehalt × Jahre): 0,5 × 3.000 € × 3 = 4.500 €.

Über die Fünftelregelung (§34 EStG) lässt sich die Steuerlast auf eine Abfindung oft erheblich senken – dabei wird sie rechnerisch auf fünf Jahre verteilt, um die Steuerprogression abzumildern.

→ Abfindungshöhe für Ihren Fall berechnen (Abfindungsrechner)
Das teuerste Risiko

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden

Nach §159 SGB III wertet die Agentur für Arbeit den Abschluss eines Aufhebungsvertrags grundsätzlich als versicherungswidriges Verhalten – Sie haben schließlich selbst an der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses mitgewirkt. Die Folge kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen ohne Arbeitslosengeld sein, plus eine Kürzung der gesamten Bezugsdauer um mindestens ein Viertel.

Fünf Voraussetzungen für einen Aufhebungsvertrag ohne Sperrzeit

1

Kündigung konkret in Aussicht gestellt

Eine Arbeitgeberkündigung wurde konkret angekündigt – bloße Befürchtung reicht nicht. Es braucht objektiv erkennbare Anzeichen wie Personalgespräche, schriftliche Hinweise oder Umstrukturierungsmaßnahmen.

2

Betriebs- oder personenbedingter Grund

Die angedrohte Kündigung wäre betriebs- oder personenbedingt gewesen, z.B. wegen Stellenabbau oder krankheitsbedingter Einschränkungen. Verhaltensbedingte Gründe zählen nicht.

3

Kündigungsfrist eingehalten

Die ordentliche Kündigungsfrist wird eingehalten. Wird das Arbeitsverhältnis früher beendet, droht statt der Sperrzeit eine zusätzliche Ruhenszeit nach §158 SGB III.

4

Kein besonderer Kündigungsschutz

Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung oder Betriebsratsmitgliedschaft liegen nicht vor – sonst geht die Agentur eher davon aus, dass der Aufhebungsvertrag nicht alternativlos war.

5

Sozialadäquate Abfindung

Als Richtwert gelten bis zu 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Bei höheren Summen prüft die Agentur zusätzlich, ob die hypothetische Kündigung rechtmäßig gewesen wäre.

⚠️ Wichtig: Sind alle fünf Punkte erfüllt, verzichtet die Agentur für Arbeit in aller Regel auf eine Sperrzeit. Fehlt auch nur eine Voraussetzung, prüft die Agentur den Einzelfall genauer – lassen Sie einen Aufhebungsvertrag daher immer vor der Unterschrift darauf prüfen.
Wichtige Unterscheidung

Ruhezeit ist nicht gleich Sperrzeit

Diese beiden Begriffe werden häufig verwechselt – dabei unterscheiden sich die Folgen erheblich.

Ruhezeit

Hier verschiebt sich nur der Auszahlungsbeginn des Arbeitslosengeldes nach hinten. Höhe und Gesamtdauer Ihres Anspruchs bleiben erhalten.

Eine Ruhenszeit droht insbesondere, wenn der Beendigungszeitpunkt vor dem Ende der regulären Kündigungsfrist liegt und gleichzeitig eine Abfindung gezahlt wird.

Sperrzeit

Hier verlieren Sie tatsächlich Anspruchstage – bis zu 12 Wochen ganz ohne Arbeitslosengeld, plus Kürzung der Gesamtdauer um mindestens ein Viertel.

Ausführliches zum Zusammenspiel von Abfindung, Ruhenszeit und Sperrzeit finden Sie auf unserer Abfindungsseite.

Formulierungsfalle

Problematische Formulierungen im Vertrag

Achten Sie besonders auf Klauseln wie „auf Wunsch des Arbeitnehmers" oder „im beiderseitigen Einvernehmen ohne Angabe von Gründen" – solche Formulierungen legen der Agentur für Arbeit nahe, dass Sie selbst die Initiative ergriffen haben, was eine Sperrzeit wahrscheinlicher macht.

Besser: eine neutrale oder arbeitgeberseitige Veranlassung, z.B. „zur Vermeidung einer ansonsten unausweichlichen betriebsbedingten Kündigung".

Weitere Wege ohne Sperrzeit

Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung

Bei fortgesetztem Mobbing, sexueller Belästigung oder erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen zählt allein die belegte Unzumutbarkeit – unabhängig von einer angedrohten Kündigung.

Dokumentation entscheidend

Kündigung abwarten & Klage erheben

Endet meist mit einem gerichtlichen Vergleich inkl. Abfindung – ohne Sperrzeitrisiko, da ein gerichtlicher Vergleich nicht als eigene Mitwirkung gewertet wird. Achtung: Die Klagefrist beträgt nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung.

Siehe Kündigungsseite
Übersicht

Fristen, die Sie kennen sollten

FristDauer
Bedenkzeit vor Unterschrift (empfohlen)Mind. 2–3 Werktage
Kündigungsschutzklage (falls Kündigung statt Aufhebungsvertrag)3 Wochen ab Zugang
Anfechtung wegen IrrtumOhne wesentliche Verzögerung (faktisch ca. 2 Wochen)
Anfechtung wegen Täuschung/Drohung1 Jahr
Rücktritt bei ausbleibender Abfindungszahlung3 Jahre (ab Jahresende des Vertragsschlusses)
ArbeitsuchendmeldungSpätestens 3 Monate vor Beendigung, sonst binnen 3 Tagen nach Kenntnis
ArbeitslosmeldungSpätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit

Ein Widerrufsrecht nach §355 BGB besteht bei einem am Arbeitsplatz geschlossenen Aufhebungsvertrag grundsätzlich nicht – es handelt sich nicht um ein Haustürgeschäft. Ein Widerruf ist nur möglich, wenn er ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde.

Zusatzprämie

Die Sprinterklausel

Viele Aufhebungsverträge enthalten eine sogenannte Sprinter- oder Turboklausel: Verlassen Sie das Unternehmen früher als im Vertrag vorgesehen – z.B. weil Sie sofort eine neue Stelle antreten können – erhalten Sie eine erhöhte Abfindung.

Sprinterprämie (Richtwert)
50–100 %
eines Bruttomonatsgehalts pro vorzeitig verkürztem Monat.
Für den Arbeitgeber
Gehalt gespart
Er spart Gehalt und Sozialabgaben und gibt einen Teil davon an Sie weiter.
Sonderfälle

Besondere Konstellationen

Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung

Der besondere Kündigungsschutz entfällt mit Unterschrift des Aufhebungsvertrags vollständig – hier ist rechtliche Prüfung vor Unterschrift besonders wichtig.

Probezeit

Auch in der Probezeit ist ein Aufhebungsvertrag möglich und kann sinnvoll sein, um ein unauffälliges Ausscheiden zu ermöglichen.

Krankheit/Mobbing

Kann als „wichtiger Grund" für einen sperrzeitfreien Aufhebungsvertrag gelten, erfordert aber sorgfältige Dokumentation – ärztliche Atteste, Gedächtnisprotokolle, Zeugenaussagen.

Betriebsübergang

Eigene rechtliche Besonderheiten – im Zweifel vorab anwaltlich prüfen lassen.

Echte Erfahrungen

Das sagen meine Mandant:innen

103 Bewertungen auf Google und Anwalt.de – jede einzelne mit 5 Sternen

Google Bewertungen · ★★★★★ 5,0
★★★★★

In einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit hat Herr Mazur mich super beraten und vor dem Arbeitsgericht vertreten. Er war immer sehr gut vorbereitet, organisiert und strukturiert. Ich würde ihn jederzeit wieder als Anwalt nehmen und kann ihn auch nur weiterempfehlen.

K
Katrin Hennemann
★★★★★

Ich kann Herrn Mazur nur wärmstens empfehlen! In einer für mich sehr belastenden Situation war er eine enorme Unterstützung. Die Beratung war professionell, ehrlich und jederzeit auf Augenhöhe. Ich wurde top vertreten und fühlte mich die ganze Zeit bestens aufgehoben. So wünscht man sich einen Anwalt!

S
Sascha Spiegel
★★★★★

Ich kann Herrn Mazur nur weiterempfehlen. Er hat meinen Fall direkt übernommen und mich von Anfang an sehr gut beraten. Immer erreichbar, zuverlässig und kompetent. Ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt und bin dankbar, dass der Fall zu meinen Gunsten gelöst werden konnte!

A
Asimina
★★★★★

Ich bin absolut zufrieden mit der Arbeit von Herrn Mazur. Vom ersten Beratungsgespräch bis zum erfolgreichen Abschluss meines Falls wurde ich professionell, kompetent und sehr freundlich begleitet.

C
Christiane Rolando
★★★★★

Sehr guter Anwalt. Hat immer ein offenes Ohr. Per Mail auch am Wochenende oder an Feiertagen erreichbar. Macht keine leeren Versprechen.

M
Maik
★★★★★

Dank seiner Unterstützung fühle ich mich in juristischen Fragen jederzeit bestens beraten und abgesichert. Besonders schätze ich dabei seine freundliche und zugewandte Art sowie seine hervorragende fachliche Kompetenz. Ich kann Herrn Mazur daher uneingeschränkt weiterempfehlen.

F
Fikret Beslagic
★★★★★

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Sascha Spiegel
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Asimina
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F
Fikret Beslagic
anwalt.de Bewertungen · ★★★★★ 5,0
★★★★★

Ich kann Herrn Mazur uneingeschränkt weiterempfehlen. Er hat mich in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit hervorragend vertreten und mir geholfen, meinen bestehenden Arbeitsvertrag erfolgreich durchzusetzen. Die Beratung war von Anfang an äußerst kompetent, verständlich und lösungsorientiert. Ein absolut vertrauenswürdiger und professioneller Anwalt, den ich jederzeit wieder beauftragen würde!

N
N. S.
★★★★★

Haben mit Herrn Mazur hervorragende Erfahrungen gemacht. Er hat uns zu jedem Zeitpunkt fachmännisch beraten und alle Aspekte sowie die möglichen Schritte aufgezeigt. Werden uns zukünftig in Rechtsfragen auch wieder an ihn wenden.

J
Jens Möhrlein
★★★★★

Super Rechtsbeistand! Hat sich toll um unseren Fall gekümmert, war immer erreichbar und kennt sich auf seinem Gebiet total super aus, sodass wir uns immer sehr sicher mit ihm als Anwalt fühlen.

K
Kim Berg
★★★★★

Herr Mazur hat es durch seinen präzisen Blick für das Wesentliche geschafft, der Gegenseite die drohenden Konsequenzen aufzuzeigen, wodurch sie eingelenkt haben. Des Weiteren war Hr Mazur jederzeit erreichbar, was heute nicht mehr selbstverständlich ist.

S
Steffi W.
★★★★★

Tim ist ein toller Anwalt und nebenbei ein prima Kerl. Danke für deine Hilfe!

P
Patrick Koch
★★★★★

Herr Mazur hat mir mit viel Kompetenz, fachlichem Wissen und Empathie geholfen. Alles verlief reibungslos und zügig. Auf Fragen hat er immer direkt reagiert und geantwortet. Ich würde ihn jederzeit wieder kontaktieren und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.

B
B. N.
★★★★★

Herr Mazur ist sehr professionell, reagiert schnell auf Nachrichten und telefonisch ist er auch prima erreichbar. Er hat uns gut betreut und wir sind sehr zufrieden und bedanken uns herzlich für die angenehme Zusammenarbeit.

N
N. S. – Pflegedienst Dasein-mit-Herz
★★★★★

Ich kann Herrn Mazur uneingeschränkt weiterempfehlen. Er hat mich in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit hervorragend vertreten und mir geholfen, meinen bestehenden Arbeitsvertrag erfolgreich durchzusetzen. Die Beratung war von Anfang an äußerst kompetent, verständlich und lösungsorientiert. Ein absolut vertrauenswürdiger und professioneller Anwalt, den ich jederzeit wieder beauftragen würde!

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Patrick Koch
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N. S. – Pflegedienst Dasein-mit-Herz
Persönliche Beratung

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Kostenlose Ersteinschätzung – persönlich von Rechtsanwalt Tim Mazur.
Kein Assistent, kein Sachbearbeiter.

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Häufige Fragen

Antworten auf Ihre Fragen

Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Nein. Niemand kann Sie zur Unterschrift zwingen. Lehnen Sie ab, kann Sie Ihr Arbeitgeber nur über eine reguläre, rechtmäßige Kündigung loswerden.

Wie hoch ist eine übliche Abfindung beim Aufhebungsvertrag?

Als Richtwert gilt 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr – die tatsächliche Höhe ist jedoch frei verhandelbar und hängt stark vom Einzelfall ab.

Kann ich einen unterschriebenen Aufhebungsvertrag rückgängig machen?

Nur unter engen Voraussetzungen – etwa bei Irrtum, arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung (§§119, 123 BGB), oder wenn die vereinbarte Abfindung nicht gezahlt wird.

Führt jeder Aufhebungsvertrag zu einer Sperrzeit?

Nein. Liegt ein wichtiger Grund vor und sind die fünf genannten Voraussetzungen erfüllt, entfällt die Sperrzeit.

Brauche ich einen Anwalt für einen Aufhebungsvertrag?

Zwingend vorgeschrieben ist das nicht – angesichts der finanziellen Tragweite (Abfindungshöhe, Sperrzeit-Risiko, Steuerlast) empfiehlt sich eine anwaltliche Prüfung jedoch dringend, bevor Sie unterschreiben.

Gibt es ein Aufhebungsvertrag-Muster, das ich einfach nutzen kann?

Generische Muster oder Vorlagen aus dem Internet berücksichtigen weder Ihre individuelle Sperrzeit-Situation noch eine angemessene Abfindungshöhe oder Formulierungen zum Beendigungsgrund. Gerade diese Details entscheiden über mehrere tausend Euro und über Wochen Sperrzeit – eine individuelle Prüfung ist deutlich sicherer als eine Vorlage von der Stange.