CopeCart
Mandant:innen, die einen Coaching- oder Mentoring-Vertrag über die Plattform CopeCart abgeschlossen hatten und diesen wegen eines Verstoßes gegen das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) widerrufen bzw. rückabwickeln wollten.
Mandant buchte über CopeCart das Programm „Momentum Plus": lebenslanger Zugang zu einer KI-basierten Telegram-Signalgruppe, persönliches Onboarding und Premium-Support. Nach Prüfung: FernUSG anwendbar, ZFU-Zulassung fehlte. Nach gezieltem anwaltlichem Schreiben vollständige Erstattung ohne weitere Einwände.
✓ Außergerichtlich – vollständige RückzahlungVertrag über die „Social Media Masterclass – Einkommen durch Reichweite". Nach fünf gezahlten Raten (1.190 €) wurde die Zahlung eingestellt, daraufhin ein Inkassounternehmen beauftragt. Nach anwaltlicher Prüfung und außergerichtlicher Vertretung wurden die Ansprüche nicht weiterverfolgt.
✓ Außergerichtlich – Inkasso abgewehrt, keine weiteren ZahlungenBestellung beworben als „14 Tage für nur 1 €" – tatsächlich folgte eine weitere Abbuchung von 498 €. Nach anwaltlicher Prüfung und außergerichtlicher Geltendmachung wurde der gezahlte Betrag unmittelbar und vollständig erstattet.
✓ Außergerichtlich – vollständige ErstattungDigistore24
Analog gelagerte Fälle rund um Coaching- und Onlinekurs-Verträge, die über Digistore24 abgewickelt wurden – mit demselben rechtlichen Ansatzpunkt über das FernUSG.
Vertrag über die „Sales Circle University" – inklusive Live-Calls, 1-zu-1-Betreuung, Success-Workshops und Community-Zugang. Nach Einstellung der Zahlungen wurde die Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben. Nach anwaltlicher Prüfung und außergerichtlicher Vertretung wurden die Ansprüche erfolgreich abgewehrt.
✓ Außergerichtlich – Inkasso abgewehrt, keine weiteren ZahlungenVertrag im Fernabsatz zu einem Gesamtpreis von 2.500 €, über ein Ratenzahlungsmodell via Klarna wurden insgesamt 3.009 € geltend gemacht. Auch gegenüber Zahlungsdienstleistern wie Klarna und PayPal können Zahlungen konsequent abgewehrt werden.
✓ Außergerichtlich – Zahlungsdienstleister abgewehrtNamotto
Fälle rund um die Vermittlungsplattform Namotto (teils in Verbindung mit Ablefy) – ein Anbieter, der in der anwaltlichen Praxis regelmäßig auftaucht und sich meist auf außergerichtliche Lösungen einlässt.
Buchung über die Plattform Namotto bzw. Ablefy – Schulungsinhalte zu Instagram-Marketing, Automatisierung und Monetarisierung. Der Anbieter ließ sich auf eine einvernehmliche Einigung mit erheblicher Rückzahlung ein.
✓ Außergerichtlich – erhebliche RückzahlungCoaching „ReiseFrei Training" des Anbieters Reisefrei, gebucht über Namotto und finanziert mittels PayPal-Ratenzahlung. Nach außergerichtlicher Geltendmachung wurden die Ansprüche vollständig anerkannt: PayPal erstattete den gesamten Kaufpreis und stornierte den Ratenzahlungsvertrag.
✓ Außergerichtlich – vollständige Rückzahlung und Stornierung der FinanzierungProgramm über Namotto/Ablefy zum Amazon Kindle Direct Publishing – Erstellung, Veröffentlichung und Vermarktung von E-Books. Nach anwaltlicher Intervention kam es zu einer außergerichtlichen Einigung.
✓ Außergerichtlich – Einigung erzieltInkasso
Mandant:innen, die von Inkassounternehmen wie Debtist wegen vermeintlicher Restforderungen aus Coaching-Verträgen kontaktiert wurden – hier geht es nicht um Rückforderung, sondern um Abwehr der Forderung.
Inkasso-Schreiben von Debtist für einen CopeCart-Vertrag. FernUSG anwendbar, ZFU-Zulassung fehlte. Nach anwaltlichem Schreiben vollständige Erstattung ohne weitere Einwände.
✓ Außergerichtlich – Inkasso abgewehrt, vollständige RückzahlungDebtist-Inkasso nach Einstellung der Ratenzahlungen beauftragt. Anwaltliche Prüfung: Vertrag nichtig nach FernUSG. Ergebnis: Inkasso abgewehrt, keine weiteren Zahlungen, keine Schufa-Einträge.
✓ Außergerichtlich – Inkasso abgewehrt, keine Schufa-EinträgeNach Einstellung der Ratenzahlungen wurde das Inkassounternehmen Debtist eingeschaltet. Nach anwaltlicher Prüfung und außergerichtlicher Vertretung teilte Debtist mit, dass die Ansprüche nicht weiterverfolgt und keine weiteren Zahlungen mehr gefordert werden.
✓ Außergerichtlich – Inkasso abgewehrt, keine weiteren ZahlungenKlarna & PayPal-Finanzierung
Wurde der Coaching-Kauf über Klarna, PayPal Later oder eine andere Finanzierung bezahlt, eröffnet §358 BGB einen zusätzlichen Weg: Ist der Coaching-Vertrag nach FernUSG nichtig, lässt sich das auch gegenüber dem Finanzierungspartner geltend machen – laufende Raten werden gestoppt, bereits gezahlte Beträge zurückgefordert, unabhängig davon, ob der Coaching-Anbieter noch erreichbar ist.
Coaching im Fernabsatz, finanziert über Klarna. Vertrag nach FernUSG nichtig, Einwendungsdurchgriff nach §358 BGB eingeleitet. Vollständige Erstattung über Klarna erreicht.
✓ Außergerichtlich – vollständige Erstattung über KlarnaFinanzierung des Coachings über PayPal-Ratenzahlung. Nach außergerichtlicher Geltendmachung erstattete PayPal den gesamten Kaufpreis und stornierte den Ratenzahlungsvertrag vollständig.
✓ Außergerichtlich – vollständige Rückzahlung und Stornierung der FinanzierungLetzte Erfolge vor Gericht
„Insight Freedom Club" (Digistore24 GmbH): 12-monatiger E-Learning-Vertrag über 4.735 € nach § 7 Abs. 1 FernUSG für nichtig erklärt. Rückzahlung der geleisteten Raten (1.973,10 €), keine weiteren Zahlungen, Kosten trägt Digistore24.
Arbeitgeberin klagte auf Rückzahlung von Weiterbildungskosten (Notarfachwirtin, 2.880 €). Klage vollständig abgewiesen: Die fünfjährige Rückzahlungsklausel im Arbeitsvertrag ist nach § 242 und § 307 BGB unwirksam. Mandantin muss nichts zurückzahlen.
* Die dargestellten Fälle sind anonymisiert und stellen keine Garantie für den Ausgang Ihres Falls dar. Jeder Sachverhalt ist individuell zu beurteilen.
Das sagen meine Mandant:innen
117 Bewertungen – jede einzelne mit 5 Sternen
Meine Erfahrung mit Herrn Mazur ist nur positiv. Er zeigte sich mir als ein Anwalt mit Herz und Verstand. Dabei bewies er Schnelligkeit und Engagement. Kaum hatte ich den Kontakt über Mail gesucht, erhielt ich schon Antwort. Herr Mazur hat mir mit Rat und Tat geholfen, so dass eine richterliche Entscheidung nicht mehr notwendig wurde. Alle Achtung – eine Anfrage an ihn lohnt!
Herr Mazur ist äußerst kompetent und erklärt alles verständlich, sodass man sich auch als Laie nie unsicher oder fehl am Platz fühlt. Jede meiner Fragen wurde sinnvoll beantwortet, und er hat genau die passende Lösung für mein Anliegen gefunden. Absolut empfehlenswert!
Herr Mazur meldete sich auf meine Online-Anfrage noch am selben Tag per E-Mail zurück (obwohl Wochenende war 😊) Im Telefonat empfand ich ihn als kompetent, unkompliziert und zugewandt. Im Endeffekt musste ich seine juristische Unterstützung doch nicht in Anspruch nehmen. Sollte ich zukünftig juristischen Beistand brauchen, weiß ich, wen ich anrufen werde.
Herr Mazur ist ein freundlicher, kompetenter Anwalt, der meinen Fall nicht nur fachlich sondern auch menschlich exzellent begleitet hat. Ich kann ihn uneingeschränkt empfehlen!
Herr Mazur hat mir jetzt schon mehrfach in mehreren Dingen geholfen. Er war immer super erreichbar, sehr kompetent und immer hilfsbereit, was letztendlich schon zum Erfolg führte. Ich würde ihn in allen Dingen immer wieder wählen, wenn ich rechtlich Hilfe brauche. Alles in einem ein super Anwalt.
Herr Mazur kann ich nur empfehlen. Er hat den Fall sofort angenommen und bearbeitet. Herr Mazur war immer sehr gut erreichbar und hat schnell geantwortet. Ein Anwalt, der mit Herzen arbeitet. Vielen Dank für Ihre Arbeit.
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Ich kann Herrn Mazur nur wärmstens empfehlen! In einer für mich sehr belastenden Situation war er eine enorme Unterstützung. Die Beratung war professionell, ehrlich und jederzeit auf Augenhöhe. Ich wurde top vertreten und fühlte mich die ganze Zeit bestens aufgehoben.
Herr Mazur hat es durch seinen präzisen Blick für das Wesentliche geschafft, der Gegenseite die drohenden Konsequenzen aufzuzeigen, wodurch sie eingelenkt haben. Des Weiteren war Hr Mazur jederzeit erreichbar, was heute nicht mehr selbstverständlich ist.
Ich kann Herrn Tim Mazur als Strafverteidiger uneingeschränkt weiterempfehlen. In einer rechtlich und persönlich sehr belastenden Situation fühlte ich mich von Anfang an hervorragend vertreten. Dank seines Einsatzes wurde ein erstklassiges Ergebnis erzielt.
Nach einem halben Jahr Hinhaltetaktik haben wir Herrn Mazur gebeten, unsere Interessen durchzusetzen. Mit den richtigen Worten und dem nötigen Druck hat er es geschafft, dass unsere Forderung in angemessener Zeit beglichen wurde. Herzlichen Dank.
Ich kann Herrn Mazur nur weiterempfehlen. Er hat meinen Fall direkt übernommen und mich von Anfang an sehr gut beraten. Immer erreichbar, zuverlässig und kompetent. Bin dankbar, dass der Fall zu meinen Gunsten gelöst werden konnte!
Sehr guter Anwalt. Hat immer ein offenes Ohr. Per Mail auch am Wochenende oder an Feiertagen erreichbar. Macht keine leeren Versprechen.
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Erstberatung anfragen
Kurze Schilderung Ihres Anliegens genügt. Ich melde mich zeitnah mit einer ersten Einschätzung.