Rechtsanwalt Tim Mazur – ich prüfe Ihre Kündigung persönlich und vertrete Sie in Rheingau-Taunus & Rhein-Main-Gebiet.
Nicht jede Kündigung ist gleich – und nicht jede ist wirksam. Hier sind die häufigsten Arten und ihre typischen Angriffspunkte.
Die häufigste Form. Der Arbeitgeber kündigt wegen Umstrukturierung, Stellenabbau oder wirtschaftlicher Lage. In vielen Fällen ist die Sozialauswahl fehlerhaft – und die Kündigung damit angreifbar.
Häufig angreifbarDer Arbeitgeber behauptet ein Fehlverhalten. Ohne vorherige Abmahnung ist eine verhaltensbedingte Kündigung in der Regel unwirksam – außer bei besonders schweren Verstößen wie Diebstahl.
Abmahnung PflichtSetzt einen wichtigen Grund voraus. Der Arbeitgeber muss die Zwei-Wochen-Frist einhalten – ein formaler Fehler reicht zur Unwirksamkeit. Die Hürden sind hoch.
Strenge VoraussetzungenKein allgemeiner Kündigungsschutz – aber Diskriminierung, Sittenwidrigkeit oder Verfahrensfehler machen auch Probezeit-Kündigungen angreifbar. Die Drei-Wochen-Frist gilt auch hier.
Eingeschränkter SchutzBerechnen Sie eine realistische Abfindungshöhe als Verhandlungsbasis. Das erste Angebot des Arbeitgebers ist fast immer zu niedrig. Mehr zu Steuer, Sozialversicherung & Arbeitslosengeld bei Abfindungen →
Basis: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr (Faustformel nach §1a KSchG), zzgl. Praxis-Zuschlägen für Alter und Schwerbehinderung. Was tatsächlich erzielbar ist, hängt oft stärker vom Verhandlungsgeschick Ihres Anwalts ab als von der Formel.
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist rechtlich komplex. Achten Sie besonders auf diese Punkte:
Eine Kündigung muss zwingend schriftlich auf Papier erfolgen – mit Original-Unterschrift. Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder mündlich ist unwirksam und muss nicht akzeptiert werden.
Nach Erhalt der Kündigung haben Sie genau drei Wochen, um Kündigungsschutzklage einzureichen. Diese Frist ist absolut – danach gilt die Kündigung unabhängig von Fehlern als wirksam.
Bei einer fristlosen Kündigung muss der Arbeitgeber selbst eine Frist einhalten: Er muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes kündigen. Versäumt er das, ist die Kündigung unwirksam.
Das KSchG greift ab 11 Mitarbeitern und nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Dann muss der Arbeitgeber die Kündigung sozial rechtfertigen – das gelingt ihm nicht immer.
Sie sind nicht verpflichtet, sofort zu unterschreiben. Verlangen Sie ruhig ein paar Tage Bedenkzeit – ein seriöses Angebot verträgt das. Lassen Sie jeden Aufhebungsvertrag prüfen – er enthält oft Fallstricke wie Sperrfristen beim Arbeitslosengeld oder Wettbewerbsverbote.
Die Meldepflicht ist gestaffelt: Steht der Beendigungszeitpunkt mehr als drei Monate im Voraus fest, müssen Sie sich drei Monate vorher arbeitssuchend melden. Erfahren Sie es kurzfristiger – bei einer Kündigung häufig der Fall –, gilt eine Frist von drei Tagen ab Kenntnis. Wer das versäumt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Frist beginnt ab Zugang – nicht ab dem Datum auf dem Schreiben.
Sofort prüfen lassen – Zeit für Strategie und Verhandlung bleibt.
Danach gilt die Kündigung als wirksam – auch wenn sie Fehler enthält.
Die Kündigungsschutzklage ist Ihr wichtigstes Werkzeug gegen eine unrechtmäßige Kündigung. In Betrieben ab 11 Mitarbeitern und nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit muss der Arbeitgeber die Kündigung sozial rechtfertigen. Dabei stehen Ihnen grundsätzlich zwei Wege offen: die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder eine Abfindung. Da das Vertrauensverhältnis nach einer Kündigung meist belastet ist, nutzen die meisten Mandanten die Klage als Hebel für eine möglichst hohe Abfindung statt für eine Rückkehr an den Arbeitsplatz.
Viele Mandanten scheuen die Klage aus Angst vor Kosten oder dem Verhältnis zum Arbeitgeber. In der Praxis endet der Großteil aller Klagen mit einem Vergleich – oft mit einer deutlich höheren Abfindung als ursprünglich angeboten.
103 Bewertungen auf Google und Anwalt.de – jede einzelne mit 5 Sternen
In einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit hat Herr Mazur mich super beraten und vor dem Arbeitsgericht vertreten. Er war immer sehr gut vorbereitet, organisiert und strukturiert. Ich würde ihn jederzeit wieder als Anwalt nehmen und kann ihn auch nur weiterempfehlen.
Ich kann Herrn Mazur nur wärmstens empfehlen! In einer für mich sehr belastenden Situation war er eine enorme Unterstützung. Die Beratung war professionell, ehrlich und jederzeit auf Augenhöhe. Ich wurde top vertreten und fühlte mich die ganze Zeit bestens aufgehoben. So wünscht man sich einen Anwalt!
Ich kann Herrn Mazur nur weiterempfehlen. Er hat meinen Fall direkt übernommen und mich von Anfang an sehr gut beraten. Immer erreichbar, zuverlässig und kompetent. Ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt und bin dankbar, dass der Fall zu meinen Gunsten gelöst werden konnte!
Ich bin absolut zufrieden mit der Arbeit von Herrn Mazur. Vom ersten Beratungsgespräch bis zum erfolgreichen Abschluss meines Falls wurde ich professionell, kompetent und sehr freundlich begleitet.
Sehr guter Anwalt. Hat immer ein offenes Ohr. Per Mail auch am Wochenende oder an Feiertagen erreichbar. Macht keine leeren Versprechen.
Dank seiner Unterstützung fühle ich mich in juristischen Fragen jederzeit bestens beraten und abgesichert. Besonders schätze ich dabei seine freundliche und zugewandte Art sowie seine hervorragende fachliche Kompetenz. Ich kann Herrn Mazur daher uneingeschränkt weiterempfehlen.
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Ich kann Herrn Mazur uneingeschränkt weiterempfehlen. Er hat mich in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit hervorragend vertreten und mir geholfen, meinen bestehenden Arbeitsvertrag erfolgreich durchzusetzen. Die Beratung war von Anfang an äußerst kompetent, verständlich und lösungsorientiert. Ein absolut vertrauenswürdiger und professioneller Anwalt, den ich jederzeit wieder beauftragen würde!
Haben mit Herrn Mazur hervorragende Erfahrungen gemacht. Er hat uns zu jedem Zeitpunkt fachmännisch beraten und alle Aspekte sowie die möglichen Schritte aufgezeigt. Werden uns zukünftig in Rechtsfragen auch wieder an ihn wenden.
Super Rechtsbeistand! Hat sich toll um unseren Fall gekümmert, war immer erreichbar und kennt sich auf seinem Gebiet total super aus, sodass wir uns immer sehr sicher mit ihm als Anwalt fühlen.
Herr Mazur hat es durch seinen präzisen Blick für das Wesentliche geschafft, der Gegenseite die drohenden Konsequenzen aufzuzeigen, wodurch sie eingelenkt haben. Des Weiteren war Hr Mazur jederzeit erreichbar, was heute nicht mehr selbstverständlich ist.
Tim ist ein toller Anwalt und nebenbei ein prima Kerl. Danke für deine Hilfe!
Herr Mazur hat mir mit viel Kompetenz, fachlichem Wissen und Empathie geholfen. Alles verlief reibungslos und zügig. Auf Fragen hat er immer direkt reagiert und geantwortet. Ich würde ihn jederzeit wieder kontaktieren und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.
Herr Mazur ist sehr professionell, reagiert schnell auf Nachrichten und telefonisch ist er auch prima erreichbar. Er hat uns gut betreut und wir sind sehr zufrieden und bedanken uns herzlich für die angenehme Zusammenarbeit.
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Kostenlose Ersteinschätzung – persönlich von Rechtsanwalt Tim Mazur.
Kein Assistent, kein Sachbearbeiter.
Sofort handeln. Die Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage beginnt ab Zugang der Kündigung. Lassen Sie die Kündigung prüfen – viele enthalten Fehler, die sie angreifbar machen. Unterschreiben Sie nichts, was Ihnen der Arbeitgeber vorlegt, ohne rechtliche Beratung.
Einen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es in der Regel nicht. In der Praxis ist eine Abfindung jedoch häufig erzielbar – besonders wenn die Kündigung Fehler enthält oder der Arbeitgeber einen langen Rechtsstreit vermeiden möchte. Das erste Angebot ist fast immer zu niedrig.
Ja, die Weiterbeschäftigung. Ist die Kündigung unwirksam, können Sie grundsätzlich an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren. In der Praxis ist das Vertrauensverhältnis nach einer Kündigung aber meist so belastet, dass sich die meisten Mandanten stattdessen für eine möglichst hohe Abfindung entscheiden.
Nicht ohne rechtliche Prüfung. Aufhebungsverträge enthalten oft Fallstricke: Sperrfristen beim Arbeitslosengeld, zu niedrige Abfindungen, Wettbewerbsverbote. Verlangen Sie ruhig ein paar Tage Bedenkzeit von Ihrem Arbeitgeber und lassen Sie den Vertrag vor der Unterschrift prüfen – Sie müssen nichts sofort entscheiden.
Ja, und die Frist ist gestaffelt (§38 SGB III): Wissen Sie mehr als drei Monate vor Vertragsende Bescheid, müssen Sie sich drei Monate vorher arbeitssuchend melden. Erfahren Sie es kurzfristiger – bei einer Kündigung häufig der Fall, da die gesetzliche Kündigungsfrist oft unter drei Monaten liegt – gilt eine Frist von drei Tagen ab Kenntnis. Wird das versäumt, droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Eine ungerechtfertigte Abmahnung können Sie schriftlich widersprechen und die Entfernung aus der Personalakte verlangen. Wichtig: Reagieren Sie zeitnah. Eine unbestrittene Abmahnung kann später als Grundlage für eine Kündigung verwendet werden.
Immer dann, wenn die Kündigung fehlerhaft ist, der Arbeitgeber sie nicht begründen kann oder Sie eine angemessene Abfindung erzielen möchten. In Betrieben ab 11 Mitarbeitern und nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit gilt das Kündigungsschutzgesetz – das stärkt Ihre Position erheblich.
Eine fristlose Kündigung ist nur bei einem wichtigen Grund zulässig. Der Arbeitgeber muss zudem innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes kündigen. Fehlt ein ausreichender Grund oder ist die Frist abgelaufen, ist die Kündigung unwirksam.