Die Faktoren, transparent erklärt

Wie gut stehen Ihre Erfolgsaussichten wirklich, wenn Sie Ihren Vertrag beenden wollen?

Diese Seite soll Ihnen eine erste Selbsteinschätzung ermöglichen.

Nicht jeder Coaching-Vertrag ist automatisch nichtig, und nicht jede Rückforderung hat die gleichen Chancen. Auf dieser Seite erkläre ich offen, welche Faktoren für Sie sprechen und welche gegen Sie sprechen. Machen Sie den kostenlosen Selbstcheck und sehen Sie sofort, wo Sie stehen.

Nicht jeder Coaching-Vertrag ist automatisch nichtig. Diese Seite erklärt ehrlich, welche Faktoren für und gegen Ihren Fall sprechen, plus kostenloser Selbstcheck.

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Rechtsanwalt Tim Mazur

Rechtsanwalt Tim Mazur: Ich schätze Ihre Erfolgsaussichten ehrlich und persönlich ein.

Ehrliche Einschätzung

Was für Ihren Fall spricht und was dagegen

Diese Faktoren stammen aus der aktuellen BGH-Rechtsprechung und der praktischen Erfahrung aus hunderten geprüften Coaching-Verträgen.

Spricht für eine Rückforderung

Spricht eher dagegen

Keine ZFU-Zulassung

Der zentrale Angriffspunkt: Ohne staatliche Zulassung der Zentralstelle für Fernunterricht ist ein als Fernunterricht einzustufender Vertrag nach § 7 FernUSG von Anfang an nichtig.

Überwiegend aufgezeichnete/zeitversetzte Inhalte

Videos, Aufzeichnungen, Skripte und Selbstlernmaterialien sprechen für die „räumliche Trennung" im Sinne des FernUSG, ein zentrales Tatbestandsmerkmal.

Möglichkeit zu Rückfragen bestand

Nach dem BGH genügt bereits ein vertragliches Fragerecht (Q&A, Feedback, Chat) für die „Lernerfolgskontrolle". Die Hürde ist niedrig.

Systematischer Aufbau / Curriculum

Module, Lektionen, eine Bezeichnung als „Ausbildung" oder ein vorgegebener Ablauf sprechen für strukturierte Wissensvermittlung statt reiner Beratung.

Verkauf über eine Reseller-Plattform

CopeCart, Digistore24, Namotto & Co. treten oft selbst als Vertragspartner auf: ein deutsches Unternehmen, leicht erreichbar, unabhängig davon, wo der Coach sitzt.

Finanzierung über Klarna oder PayPal

Über § 358 BGB (Einwendungsdurchgriff) lässt sich die Nichtigkeit auch gegenüber dem Finanzierer geltend machen, selbst wenn der Coach nicht mehr erreichbar ist.

Unternehmereigenschaft schließt nichts aus

Der BGH hat mehrfach bestätigt: Das FernUSG schützt auch Selbstständige und Unternehmer, nicht nur Verbraucher.

Ausschließlich Live-Calls ohne Aufzeichnung

Laut BGH III ZR 137/25 begründet reine Echtzeit-Kommunikation ohne aufgezeichnete Inhalte oft keine „räumliche Trennung". Ein zentraler Baustein fehlt dann.

Reine individuelle 1:1-Beratung

Echtes Consulting oder Mentoring ohne strukturierten Lehrplan und ohne systematische Wissensvermittlung fällt tendenziell nicht unter das FernUSG.

ZFU-Zulassung liegt tatsächlich vor

Selten, aber möglich: Wenn der Anbieter wirklich zugelassen ist, entfällt der Hauptangriffspunkt über das FernUSG vollständig.

Vertragsschluss liegt sehr lange zurück

Ansprüche verjähren regelmäßig nach drei Jahren (§§ 195, 199 BGB). Je länger der Abschluss zurückliegt, desto genauer muss die Verjährung geprüft werden.

Keine Unterlagen mehr vorhanden

Wer die Nichtigkeit geltend macht, trägt die Darlegungs- und Beweislast. Fehlen Vertrag, AGB oder Rechnung, wird die Beweisführung schwerer, aber selten unmöglich.

Direktverkauf durch ausländischen Coach

Ohne deutschen Reseller als Vertragspartner ist die Durchsetzung im Ausland grundsätzlich möglich, aber oft langwieriger und aufwändiger.

Wichtig: Auch wenn mehrere „Contra"-Punkte zutreffen, heißt das nicht automatisch, dass nichts zu machen ist. Oft greifen andere Hebel, etwa § 627 BGB, eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder Ansprüche wegen Täuschung. Das kläre ich im kostenlosen Erstgespräch.

Warum es keine pauschale Antwort gibt

Der BGH hat in mehreren Urteilen 2024–2026 klargestellt: Es gibt keine starre Prozentgrenze und keine schematische Betrachtung. Ob ein Coaching-Vertrag nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) nichtig ist, hängt immer von einer Gesamtwürdigung des konkreten Vertrags ab: wie er beworben, abgeschlossen und tatsächlich durchgeführt wurde.

Das bedeutet auch: Werbeversprechen a la „100 % Erfolgsquote" oder „jeder Coaching-Vertrag ist nichtig" sind unseriös. Manche der oben genannten Faktoren sind eindeutig, andere sind Grenzfälle, und manche sprechen tatsächlich eher gegen eine Rückforderung nach dem FernUSG, auch wenn dann oft noch andere rechtliche Hebel greifen.

Was das für Sie bedeutet: Die Faktoren oben sind ein erster Kompass, keine Garantie. Im nächsten Schritt können Sie das mit dem Selbstcheck direkt auf Ihren Fall anwenden.
2 Minuten · Anonym · Unverbindlich

Selbstcheck: Wie stehen Ihre Erfolgsaussichten?

Beantworten Sie sieben kurze Fragen zu Ihrem Coaching-Vertrag. Sie erhalten sofort eine erste, grobe Einschätzung, ganz ohne Anmeldung oder Datenübertragung.

Frage 1 von 7


Aktuelle Rechtsprechung

BGH-Urteile 2025 & 2026: Die Grundlage hinter den Faktoren

Die oben genannten Pro- und Contra-Faktoren sind keine Vermutung, sondern leiten sich direkt aus dieser Rechtsprechung ab.

BGH III ZR 109/24

Grundsatzurteil: FernUSG gilt für Online-Coaching

Der BGH bestätigte, dass das Fernunterrichtsschutzgesetz auf viele Online-Coaching-Formate anwendbar ist. Fehlt die ZFU-Zulassung, ist der Vertrag von Anfang an nichtig.

BGH III ZR 173/24

Nichtigkeit auch bei Teilnutzung, auch für Unternehmer

Die Nichtigkeit gilt auch dann, wenn das Coaching bereits genutzt wurde, und auch dann, wenn der Vertrag von einem Unternehmer abgeschlossen wurde.

BGH III ZR 137/25 · 05.02.2026 ↗

Live-Calls allein reichen nicht automatisch

Reine Live-Calls ohne aufgezeichnete Lernmaterialien begründen nicht automatisch einen Fernunterrichtsvertrag. Entscheidend ist das Gesamtformat.

Zusätzlicher Hebel · § 627 BGB

Auch wenn das FernUSG nicht greift, gibt es oft andere Wege

Viele Online-Coachings basieren auf einem persönlichen Vertrauensverhältnis. In diesen Fällen greift § 627 BGB: Der Vertrag kann jederzeit und ohne Frist gekündigt werden, unabhängig vom FernUSG. Bereits gezahlte Honorare für noch nicht erbrachte Leistungen sind zurückzufordern.

Vollständiger Überblick: FernUSG und alle BGH-Urteile 2025/2026

Betrifft Sie eine Sondersituation?

Diese Konstellationen verändern Ihre Erfolgsaussichten oft zusätzlich

Manche Umstände verbessern Ihre Position unabhängig vom FernUSG selbst. Mehr dazu auf den jeweiligen Themenseiten.

Referenzfälle

Wie sich diese Faktoren in der Praxis ausgewirkt haben

Anonymisierte Beispiele aus der Kanzleipraxis. Namen und Details wurden zum Schutz der Mandanten geändert.

CopeCart · Trading-Coaching „Momentum Plus"
9.999 €

Lebenslanger Zugang zu einer KI-Signalgruppe, Video-Module, Premium-Support. Keine ZFU-Zulassung, überwiegend zeitversetzte Inhalte: ein klarer Pro-Fall. Vollständige Erstattung ohne weitere Einwände.

✓ Außergerichtlich – vollständige Rückzahlung
Namotto · „ReiseFrei Training"
über 7.000 €

Finanzierung über PayPal-Ratenzahlung. Auch ohne direkten Zugriff auf den Coach: Über § 358 BGB erstattete PayPal den gesamten Kaufpreis und stornierte die Finanzierung.

✓ Außergerichtlich – vollständige Rückzahlung
Diagonal Inkasso · „AI Bot Trading 4.0"
4.483,42 €

Trotz bereits eingeschalteten Inkassounternehmens: Widerspruch unter Berufung auf das FernUSG. Nach zwei anwaltlichen Schreiben wurden keine weiteren Forderungen mehr geltend gemacht.

✓ Außergerichtlich – Forderung vollständig abgewehrt

* Die dargestellten Fälle sind anonymisiert und stellen keine Garantie für den Ausgang Ihres Falls dar. Jeder Sachverhalt ist individuell zu beurteilen.

Das sagen meine Mandant:innen

117 Bewertungen auf Google und Anwalt.de – jede einzelne mit 5 Sternen

Google Bewertungen · ★★★★★ 5,0
★★★★★

Ich kann Herrn Mazur nur weiterempfehlen. Er hat mir in einem komplizierteren Fall mit dem Widerruf einer Online-Ausbildung weitergeholfen. Herr Mazur war stets super erreichbar, meldete sich immer schnell zurück und setzte sich sehr dafür ein, dass ich das erhalte, was mir zusteht.

N
Nicole B.
★★★★★

Ich bin so dankbar für die Unterstützung durch Herrn Mazur im Rahmen eines Widerrufs. Er war von der ersten Minute an erreichbar, stand jederzeit an meiner Seite und hat mich durch den Prozess sehr kompetent begleitet. Seine transparente Arbeitsweise und fachliche Kompetenz haben mir viel Sicherheit gegeben.

G
Ghasal Maryam Mahyar
★★★★★

Ich kann Herrn Mazur uneingeschränkt empfehlen. In einer für mich zunächst sehr belastenden Situation im Zusammenhang mit einem rechtlich unwirksamen Coaching-Vertrag hat er mich äußerst professionell und engagiert vertreten.

S
Samantha Eichmann
★★★★★

Herr Mazur hat mich im Bereich ZFU / Vertragsrecht vertreten. Ich war mit dem Mandat sehr zufrieden. Es wurden wirklich alle Möglichkeiten diskutiert und am Ende kam für mich ein sehr guter außergerichtlicher Vergleich raus.

S
Sandra Sin
★★★★★

Herr Mazur hat mich zum Thema Online-Vertrag per Mail beraten. Die Beratung und die Tipps waren hervorragend, schnell und sehr freundlich. Bemerkenswert ist auch, dass er für die Kurzberatung nichts berechnet hat. Alles in allem sehr empfehlenswert.

T
Thomas Neubauer
★★★★★

Herr Mazur meldete sich auf meine Online-Anfrage noch am selben Tag per E-Mail zurück. Sogar an einem Sonntag 👍 Im Telefonat empfand ich ihn als kompetent, unkompliziert und zugewandt. Gott sei Dank hat er es geschafft, aus der Sache auszukommen. Es ging um mehrere tausend Euro.

M
Müjdat Ottomann
★★★★★

Ich kann Herrn Mazur nur weiterempfehlen. Er hat mir in einem komplizierteren Fall mit dem Widerruf einer Online-Ausbildung weitergeholfen. Herr Mazur war stets super erreichbar, meldete sich immer schnell zurück und setzte sich sehr dafür ein, dass ich das erhalte, was mir zusteht.

N
Nicole B.
★★★★★

Ich bin so dankbar für die Unterstützung durch Herrn Mazur im Rahmen eines Widerrufs. Er war von der ersten Minute an erreichbar, stand jederzeit an meiner Seite und hat mich durch den Prozess sehr kompetent begleitet. Seine transparente Arbeitsweise und fachliche Kompetenz haben mir viel Sicherheit gegeben.

G
Ghasal Maryam Mahyar
★★★★★

Ich kann Herrn Mazur uneingeschränkt empfehlen. In einer für mich zunächst sehr belastenden Situation im Zusammenhang mit einem rechtlich unwirksamen Coaching-Vertrag hat er mich äußerst professionell und engagiert vertreten.

S
Samantha Eichmann
anwalt.de Bewertungen · ★★★★★ 5,0
★★★★★

Meine Erfahrung mit Herrn Mazur ist nur positiv. Er zeigte sich mir als ein Anwalt mit Herz und Verstand. Dabei bewies er Schnelligkeit und Engagement. Eine richterliche Entscheidung war am Ende nicht mehr notwendig – eine Anfrage an ihn lohnt sich!

J
J. V.
★★★★★

Herr Mazur hat mir jetzt schon mehrfach in mehreren Dingen geholfen. Er war immer super erreichbar, sehr kompetent und immer hilfsbereit. Alles in einem ein super Anwalt.

D
Daniela Kappus
★★★★★

Herr Mazur ist äußerst kompetent und erklärt alles verständlich. Jede meiner Fragen wurde sinnvoll beantwortet, und er hat genau die passende Lösung für mein Anliegen gefunden. Absolut empfehlenswert!

R
Rahel G.
★★★★★

Herr Mazur hat mich in einem Coaching-Fall im Bereich ZFU vertreten, wo Großkanzleien abgelehnt haben. Es wurden wirklich alle Möglichkeiten diskutiert und am Ende kam für mich ein sehr guter außergerichtlicher Vergleich raus. Ich habe mich jederzeit gut informiert und vertreten gefühlt.

A
A. S.
★★★★★

Es handelte sich um einen Coaching-Vertrag, der nichtig war. Allerdings gab es einige spezielle Themen, wodurch andere Anwälte den Fall nicht annehmen wollten. Herr Mazur hat sich dem Thema angenommen und war dabei immer sehr gut zu erreichen. Ich bin sehr dankbar für seine unkomplizierte Unterstützung.

N
N. M.
★★★★★

Herr Mazur ist ein freundlicher, kompetenter Anwalt, der meinen Fall nicht nur fachlich sondern auch menschlich exzellent begleitet hat. Ich kann ihn uneingeschränkt empfehlen!

A
Anna-Lea Wicking
★★★★★

Meine Erfahrung mit Herrn Mazur ist nur positiv. Er zeigte sich mir als ein Anwalt mit Herz und Verstand. Dabei bewies er Schnelligkeit und Engagement. Eine richterliche Entscheidung war am Ende nicht mehr notwendig – eine Anfrage an ihn lohnt sich!

J
J. V.
★★★★★

Herr Mazur hat mir jetzt schon mehrfach in mehreren Dingen geholfen. Er war immer super erreichbar, sehr kompetent und immer hilfsbereit. Alles in einem ein super Anwalt.

D
Daniela Kappus
★★★★★

Herr Mazur ist äußerst kompetent und erklärt alles verständlich. Jede meiner Fragen wurde sinnvoll beantwortet, und er hat genau die passende Lösung für mein Anliegen gefunden. Absolut empfehlenswert!

R
Rahel G.
★★★★★

Herr Mazur hat mich in einem Coaching-Fall im Bereich ZFU vertreten, wo Großkanzleien abgelehnt haben. Es wurden wirklich alle Möglichkeiten diskutiert und am Ende kam für mich ein sehr guter außergerichtlicher Vergleich raus. Ich habe mich jederzeit gut informiert und vertreten gefühlt.

A
A. S.
★★★★★

Es handelte sich um einen Coaching-Vertrag, der nichtig war. Allerdings gab es einige spezielle Themen, wodurch andere Anwälte den Fall nicht annehmen wollten. Herr Mazur hat sich dem Thema angenommen und war dabei immer sehr gut zu erreichen. Ich bin sehr dankbar für seine unkomplizierte Unterstützung.

N
N. M.
★★★★★

Herr Mazur ist ein freundlicher, kompetenter Anwalt, der meinen Fall nicht nur fachlich sondern auch menschlich exzellent begleitet hat. Ich kann ihn uneingeschränkt empfehlen!

A
Anna-Lea Wicking
Letzter Erfolg vor Gericht · 10. August 2026

„Insight Freedom Club" (Digistore24): Coaching-Vertrag nach FernUSG für nichtig erklärt. 1.973,10 € zurückgewonnen, keine weiteren Zahlungen, Kosten trägt Digistore24.

Urteil (PDF)
Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Erfolgsaussichten & FernUSG

Kann ich mit dem Selbstcheck schon sicher wissen, ob ich gewinne?

Nein. Der Selbstcheck gibt Ihnen eine erste, grobe Orientierung anhand der wichtigsten Faktoren aus der bisherigen Rechtsprechung.

Eine verlässliche Einschätzung ist immer eine Einzelfallprüfung, bei der ich Ihren konkreten Vertrag, die tatsächliche Durchführung des Coachings und alle Unterlagen ansehe.

Was ist der wichtigste Faktor für den Erfolg meines Falls?

Es gibt keinen einzelnen entscheidenden Faktor: Der BGH verlangt eine Gesamtwürdigung.

Am häufigsten entscheidend sind: ob überwiegend asynchrone Inhalte vermittelt wurden, ob eine ZFU-Zulassung vorliegt, und ob eine Möglichkeit zu Rückfragen bestand.

Mein Coaching bestand fast nur aus Live-Calls. Habe ich trotzdem eine Chance?

Möglich, aber schwieriger. Reine Echtzeit-Live-Calls ohne Aufzeichnung sprechen laut BGH III ZR 137/25 eher gegen die Anwendbarkeit des FernUSG.

Andere Ansatzpunkte wie eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder das jederzeitige Kündigungsrecht nach § 627 BGB können aber trotzdem greifen. Das prüfe ich im Einzelfall.

Gilt das FernUSG auch für Unternehmer und Selbstständige?

Ja, das ist ein häufiges Missverständnis. Das Fernunterrichtsschutzgesetz schützt nicht nur Verbraucher, sondern greift grundsätzlich auch bei Selbstständigen und Unternehmern.

Der Widerruf nach Verbraucherrecht hingegen steht nur Verbrauchern zu. Ich prüfe für Ihren konkreten Fall, welche Anspruchsgrundlage die stärkere ist.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Die erste Einschätzung Ihres Falls ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Füllen Sie den Kurzfragebogen aus, ich melde mich persönlich bei Ihnen.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese häufig die anfallenden Anwaltskosten für das weitere Vorgehen.