Ein Anruf, ein „Freiheitsversprechen"
Die Mandantin arbeitete zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses als Betreuungskraft in einem Pflegeheim. Am 30. Juli 2025 bestellte sie bei der Digistore24 GmbH ein „Online-Coachingprogramm" zum Gesamtpreis von 4.735,46 €, nach eigenen Angaben unmittelbar nach einem Telefonat mit einer Mitarbeiterin des Anbieters, bei dem laut ihrer Schilderung erheblicher zeitlicher Druck aufgebaut wurde.
Beworben wurde das Programm „Insight Freedom Club" als 12-monatiger Zugang zu einer digitalen E-Learning-Plattform, ergänzt um sechs Live-Workshops vor Ort in Brandenburg an der Havel. Das Versprechen: finanzielle und unternehmerische Unabhängigkeit durch den Aufbau eines eigenen Online-Geschäfts. Der Mandantin wurde zudem eine persönliche Einführung, individuelle Betreuung und eine „Geld-Zurück-Garantie" in Aussicht gestellt.
Zehn Raten, ein abgelehnter Widerruf
Bezahlt wurde über eine mit dem Vertrag verbundene PayPal-Ratenzahlung. Die Mandantin leistete zehn Raten à 197,31 €, insgesamt 1.973,10 €, bevor sie die Zahlungen einstellte.
Bereits am 13. August 2025, nur zwei Wochen nach Vertragsschluss, erklärte sie schriftlich den Widerruf. Die Antwort kam postwendend: Digistore24 lehnte den Widerruf am 14. August 2025 ab. Ein Widerruf komme, so die Beklagte, „nicht in Betracht".
Nach dem Inhalt der Leistungsbeschreibung liegt hingegen sogar der Verdacht nahe, dass es sich schlicht um „heiße Luft" handelt.
Amtsgericht Senftenberg, Az. 21 C 41/26, EntscheidungsgründeKeine Einigung, also der Weg vor Gericht
Mit dieser Zurückweisung stand die Mandantin vor einer schwierigen Lage: bereits knapp 2.000 € gezahlt, keine Aussicht auf freiwillige Rückerstattung, und ein Anbieter, der sich schriftlich weigerte, überhaupt zu verhandeln. Genau in diesem Moment übernahm ich den Fall.
Mit anwaltlichem Schreiben vom 19. Januar 2026 machte ich gegenüber Digistore24 die Unwirksamkeit des Vertrags nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz geltend, hilfsweise erneut den Widerruf. Da keine außergerichtliche Einigung zustande kam, blieb nur der Weg vor Gericht.
