Sie haben das „ReiseFrei Mentoring“ gebucht und zahlen Raten oder haben bereits mehrere tausend Euro bezahlt? In meiner Praxis häufen sich Anfragen dazu. Bisher konnte ich in zwei ReiseFrei-Fällen die vollständige Erstattung der Zahlungen erreichen, in einem weiteren Fall wird derzeit Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eingereicht. Diese Seite zeigt, wer hinter dem Angebot steht, was Bestellseite und AGB sagen und was Sie jetzt prüfen und sichern sollten. Die Ersteinschätzung ist kostenlos.
ReiseFrei Mentoring gebucht? Zwei Fälle vollständig erstattet, eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit folgt. Was jetzt zu prüfen ist, steht hier. Kostenlose Ersteinschätzung.
Rechtsanwalt Tim Mazur – ich prüfe Ihre ReiseFrei-Unterlagen persönlich und bundesweit.
Stand: 12.10.2026 · Bestellseite und AGB abgerufen am 12.10.2026
ReiseFrei bietet nach eigener Darstellung die Begleitung beim Aufbau eines Online-Reisebüros als zweites Standbein an. Das Geschäftsmodell beruht auf Provisionen von Reiseveranstaltern. Beworben werden eine individuelle Berater-Website mit Buchungsanfrage-System, der Zugang zu über 200 Reiseveranstaltern, ein System zur Kundengewinnung und persönliche Begleitung per Video-Call, Community und Sessions.
Das Angebot wird unter verschiedenen Bezeichnungen geführt, etwa „ReiseFrei Mentoring“, „ReiseFrei Training“ oder „ReiseFrei – dein eigenes Reisebusiness“. Diese Seite behandelt sie gemeinsam. Sie enthält keine Bewertung der Redlichkeit des Anbieters oder einzelner Personen.
Thunderscale Limited, Apostolou Pavlou 16, 2nd floor, Flat/Office 201, 8046 Pafos, Zypern. Handelsregister Zypern HE 481701, eingetragen am 09.10.2025.
Die Bestellseite nennt 4.995 €, 5.995 €, 6.995 € und 7.995 € netto, zahlbar einmalig oder in Raten, auch über PayPal und Klarna. Hinzu kommt ein Buchungssystem-Abo für 14,95 € pro Monat.
Verträge werden auch über die namotto Universal Brands GmbH & Co. KG und die AffiliCon GmbH geschlossen. AffiliCon tritt auf der Bestellseite als Zahlungs- und Abo-Dienstleister auf.
Nur Unternehmer (§ 14 BGB); ein Widerrufsrecht wird ausgeschlossen. Eine Verbraucherschlichtung lehnt die Gesellschaft laut Impressum ab.
Die Antworten ergeben sich aus Ihren Unterlagen. Die folgenden Punkte zeigen, wo ich zuerst hinschaue.
Was ReiseFrei sagt: Der Anbieter bestreitet die Anwendbarkeit des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) und trägt vor, im Wesentlichen werde nur eine Website bereitgestellt. Auch ein Widerrufsrecht wird bestritten.
Was dagegen spricht: Nach der Bestellseite gehören zum Paket ein Selbstlernkurs mit fünf Kapiteln und wöchentliche Community-Calls. Mir liegen Einblicke in den Mitgliederbereich vor: strukturierte Videolektionen (u. a. „Vorbereitung“, „Reisen buchen“, „Sichtbarkeit“), Anleitungen zu Buchungssystemen, Social Media und Google, Community-Calls und Mindset-Calls, teils aufgezeichnet, dazu eine Community mit Fragemöglichkeit. ReiseFrei wirbt selbst mit persönlicher Begleitung per Video-Call, Community und regelmäßigen Sessions.
Warum das wichtig ist: Fehlt für Fernunterricht die Zulassung der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU), ist der Vertrag nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig. Maßgeblich ist der tatsächliche Vertragsinhalt, nicht die Bezeichnung als Mentoring, Community oder Website.
Prüfschritt: Sichern Sie die Leistungsbeschreibung aus dem Bestellprozess und Screenshots des Mitgliederbereichs mit Kapiteln, Videos und Call-Aufzeichnungen. Mehr zur Rechtslage: FernUSG und BGH-Urteile im Überblick.
Was die AGB sagen: Nach den AGB vom September 2026 (§ 13.1, § 14) richtet sich das Angebot nur an Unternehmer, ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehe nicht. Die Widerrufsinformation auf der Bestellseite fasst dagegen zunächst eine 14-Tage-Frist zusammen und schließt dann Bestellungen von Unternehmern, digitale Inhalte und individuell angefertigte Websites aus. Die Texte sind nicht deckungsgleich.
Warum das wichtig ist: Ob jemand Verbraucher ist, richtet sich nach dem Zweck des Geschäfts (§ 13 BGB), nicht nach einer Klausel. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, kann ein Widerruf noch bis zu zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss möglich sein (§ 356 Abs. 3 BGB). Das FernUSG schützt nach der BGH-Rechtsprechung unabhängig davon auch Unternehmer.
Prüfschritt: Haben Sie bei der Bestellung als Privatperson oder mit Firmenangaben gekauft? Hatten Sie zu diesem Zeitpunkt bereits ein Gewerbe oder Reisebüro?
Was die Bestellseite sagt: Als Verkäufer ist die Thunderscale Limited (Zypern) genannt, AffiliCon erscheint als Zahlungs- und Abo-Dienstleister. In der Praxis werden ReiseFrei-Verträge aber vielfach über sogenannte Reseller geschlossen, etwa die namotto Universal Brands GmbH & Co. KG oder, neuerdings, die AffiliCon GmbH. Ein Vertrag mit dem Reseller richtet sich nach den dortigen Bedingungen.
Warum das wichtig ist: Vertragspartner ist, wer auf Ihrer Rechnung und Bestellbestätigung steht. An ihn richten sich Widerruf, Rückforderung und die Frage, wer Zahlungen verlangen darf. Bei Ratenzahlung über PayPal oder Klarna kommt zusätzlich der Zahlungsdienstleister ins Spiel, über den in meinen Fällen die Rückabwicklung lief.
Prüfschritt: Wer steht auf Rechnung, Bestellbestätigung und PayPal- oder Klarna-Beleg? Wann wurde gekauft? Die Thunderscale Limited ist erst seit dem 09.10.2025 im zypriotischen Register eingetragen. Wer früher gebucht hat, sollte besonders genau auf den Rechnungsaussteller achten.
Was ReiseFrei sagt: Die Webseite nennt keinen Preis und erklärt ausdrücklich: „Wir können dir keine Ergebnisse garantieren.“ Die Bestellseite nennt Preise von 4.995 €, 5.995 €, 6.995 € und 7.995 € netto. Der Einstieg läuft über ein kostenloses Video, eine Bewerbung und ein Erstgespräch.
Warum das wichtig ist: Aussagen im Gespräch, etwa zu Verdienstmöglichkeiten, zum Zeitaufwand oder dazu, dass „nur“ eine Website verkauft werde, können für Irreführung, Anfechtung oder Schadensersatz bedeutsam sein. Sie müssen sich aber belegen lassen.
Prüfschritt: Sichern Sie Chatverläufe, E-Mails, Terminbestätigungen und Gesprächsnotizen vor dem Kauf. Schreiben Sie auf, wer was wann gesagt hat.
Aus drei unabhängigen Mandaten, die ich in meinen Rechtstipps auf anwalt.de dokumentiert habe.
Die PayPal-Ratenzahlungsvereinbarung zum „ReiseFrei Mentoring“ wurde vollständig rückabgewickelt. Geltend gemacht wurden insbesondere die fehlende ZFU-Zulassung nach dem FernUSG sowie Widerrufs- und Informationsmängel. Die betroffene Person erhielt die geleisteten Zahlungen in Höhe von 7.128,10 € zurück. Zum Rechtstipp auf anwalt.de
In einem weiteren Fall erstattete die AffiliCon GmbH nach Geltendmachung der Einwendungen und angekündigter gerichtlicher Klärung die Zahlungen vollständig über PayPal und bestätigte, dass keine weiteren Kaufpreisforderungen bestehen. AffiliCon hält an seiner Rechtsauffassung fest, bestreitet das FernUSG und die Widerrufsrechte, und erstattete ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Zum Rechtstipp auf anwalt.de
In einem anderen Fall konnte keine außergerichtliche Einigung erzielt werden. Deshalb wird Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines ReiseFrei-Mentoring-Vertrags eingereicht. Gerichtlich geklärt werden soll, ob das Programm dem FernUSG unterliegt und der Vertrag mangels Zulassung nichtig ist. Ein Widerruf wird daneben weiter geltend gemacht. Ein Urteil gibt es noch nicht. Zum Rechtstipp auf anwalt.de
Das sind Einzelfälle. Sie zeigen, dass sich eine konsequente außergerichtliche Geltendmachung auch gegenüber Resellern lohnen kann, sie sind aber keine Zusage für Ihren Fall. Weitere Rückforderungen bei Namotto- und CopeCart-Verträgen finden Sie unter Erfolge und Namotto.
Wer eine Forderung stellen darf, richtet sich danach, wer Vertragspartner geworden ist. Bei Reseller-Verträgen hat ReiseFrei nicht schon deshalb eigene Zahlungsansprüche, weil es die Leistung erbringt. Ein Anwaltsschreiben schafft keine zusätzlichen Zahlungsansprüche.
Mahnbescheide, Klagen und gerichtliche Fristen müssen Sie fristgerecht beantworten. Wer hier schweigt, riskiert ein Versäumnisurteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Schicken Sie mir solche Schreiben sofort.
Zahlen oder unterschreiben Sie nichts, bevor der Vertrag geprüft ist. Mehr dazu: Inkasso wegen Coaching-Vertrag abwehren.
Stand 12.10.2026. Zusammenfassung der Rechtsprechung, soweit sie für ReiseFrei relevant ist. Einen ausführlichen Überblick finden Sie unter FernUSG und BGH-Urteile.
| Entscheidung | Kernaussage in Kurzform | Bedeutung bei ReiseFrei |
|---|---|---|
| BGH, 12.06.2025, III ZR 109/24 | Das FernUSG ist nicht auf Verbraucher beschränkt und gilt auch zwischen Unternehmern. Aufgezeichnete Live-Termine zählen zum asynchronen Unterricht. Für die Lernkontrolle genügt eine vertraglich mögliche Rückfrage mit individueller Rückmeldung. | Die „nur Unternehmer“-Klausel nimmt den Vertrag nicht aus dem FernUSG heraus. Aufgezeichnete Community-Calls sprechen für einen asynchronen Anteil. |
| BGH, 05.02.2026, III ZR 137/25 | Rein synchrone Live-Formate mit Echtzeit-Interaktion sind kein Fernunterricht im Sinne des FernUSG. Maßgeblich ist, was der Vertrag schuldet. | Das ist der zentrale Einwand des Anbieters (Live-Calls). Er trägt nicht, wenn der Schwerpunkt auf abrufbaren Videolektionen liegt. |
| BGH, 07.05.2026, III ZR 142/25 | Hybrides Business-Mentoring (Videos und Skripte, wöchentliche Gruppen-Calls, 1:1-Calls, Präsenzwochenende, 16.000 €): Der BGH hob das Berufungsurteil auf und verwies zurück. Es kommt auf den Schwerpunkt des Gesamtangebots an, nicht auf die Bezeichnung. | Für ReiseFrei zählt, ob Wissensvermittlung (Kurs, Videos) oder individuelle Beratung überwiegt. Einen endgültigen Ausgang gab es dort noch nicht. |
Lassen Sie Zugänge und Konten bestehen, löschen Sie nichts und beenden Sie nichts, bevor Ihr Fall geprüft ist.
Eine Einordnung Ihrer Chancen finden Sie unter Erfolgsaussichten prüfen, den Überblick zum Thema unter Online-Coaching Vertrag widerrufen.
Ich rate davon ab, Raten ohne Prüfung eigenmächtig einzustellen. Wer Zahlungen aussetzt, ohne seine Einwendungen schriftlich geltend gemacht zu haben, riskiert Mahnungen, Verzugszinsen und im schlimmsten Fall Inkasso.
Besser ist der umgekehrte Weg: Vertrag und Zahlungsplan prüfen lassen, Einwendungen gegenüber dem richtigen Vertragspartner erklären und erst dann über die weiteren Raten entscheiden. Ob und wann eine Zahlung ausgesetzt werden sollte, hängt vom Einzelfall ab.
Nach der Bestellseite vom 12.10.2026 ist das Abo monatlich kündbar, die Verwaltung läuft über ein AffiliCon-Portal. Das ist eine eigene Frage neben dem Hauptvertrag: Eine Kündigung des Abos ersetzt weder Widerruf noch Rückforderung des Hauptvertrags.
Bevor ein Zugang endet, sichern Sie Screenshots und Unterlagen (siehe Checkliste unten). Danach klären wir, ob und zu welchem Zeitpunkt das Abo beendet wird.
Ein Widerrufsrecht steht nur Verbrauchern zu. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder fehlt sie, kann sich die Frist von 14 Tagen auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage verlängern (§ 356 Abs. 3 BGB).
ReiseFrei richtet das Angebot laut AGB nur an Unternehmer und schließt ein Widerrufsrecht aus. Ob Sie Verbraucher sind, entscheidet aber nicht ein Satz in den AGB, sondern der Zweck, zu dem Sie den Vertrag geschlossen haben (§ 13 BGB). Wer das Angebot zur Vorbereitung einer erst künftigen Selbstständigkeit gebucht hat, kann je nach Fall noch Verbraucher gewesen sein. Das prüfe ich im Einzelfall.
Auf Bezeichnungen wie „Mentoring“, „Community“ oder „Website“ kommt es nicht an, sondern darauf, was vertraglich geschuldet ist und wo der Schwerpunkt liegt. Die Bestellseite nennt neben der Website einen Selbstlernkurs mit fünf Kapiteln und wöchentliche Community-Calls, die Webseite von ReiseFrei wirbt zudem mit persönlicher Begleitung per Video-Call.
Dass der Kurs dort als „Bonus“ bezeichnet wird, ändert nach meiner Einschätzung nichts, wenn er Teil der Gesamtleistung gegen einen einheitlichen Preis ist. Der Anbieter sieht das anders und bestreitet die Anwendbarkeit des FernUSG. Wie ein Gericht das beurteilt, ist offen. Genau dafür wird in einem meiner Fälle die Feststellungsklage eingereicht.
Ja, grundsätzlich schon. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12.06.2025 (III ZR 109/24) entschieden, dass das Fernunterrichtsschutzgesetz nicht auf Verbraucher beschränkt ist, sondern auch Verträge zwischen Unternehmern erfasst.
Dass ReiseFrei sich nur an Unternehmer richtet, nimmt dem Vertrag daher nicht von vornherein den Schutz des FernUSG. Fehlt die ZFU-Zulassung und liegt Fernunterricht vor, kann der Vertrag nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig sein.
Ist der Vertrag nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig, sind gezahlte Beträge grundsätzlich zurückzugewähren. Anbieter berufen sich teilweise auf einen Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen (§ 818 Abs. 2 BGB). Wie weit das trägt, ist eine Frage des Einzelfalls.
In den von mir betreuten ReiseFrei-Fällen wurden die geleisteten Zahlungen bisher vollständig erstattet, einmal über 7.128,10 € und einmal durch AffiliCon. Das ist keine Garantie für Ihren Fall.
Nicht automatisch. Entscheidend ist, wer Ihr Vertragspartner ist und wer die Forderung rechtlich geltend machen darf. Wurde der Vertrag über einen Reseller wie namotto oder AffiliCon geschlossen, hat ReiseFrei nicht schon deshalb eigene Zahlungsansprüche, weil es die Leistung erbringt. Die Einschaltung eines Anwalts schafft keine zusätzlichen Zahlungsansprüche.
Gerichtliche Schreiben, Mahnbescheide und Fristen dürfen Sie keinesfalls ignorieren. Schicken Sie mir jedes Schreiben, bevor Sie zahlen oder etwas unterschreiben.
Die Thunderscale Limited hat nach der Bestellseite ihren Sitz in Pafos. Eine gerichtliche Rechtsverfolgung in der EU ist grundsätzlich möglich, kann aber Fragen der Zuständigkeit, zusätzliche Kosten und Schwierigkeiten bei der Vollstreckung mit sich bringen.
Deshalb ist die Frage nach dem Vertragspartner so wichtig: Mit einem in Deutschland ansässigen Reseller oder einem Zahlungsdienstleister wie PayPal lässt sich oft schneller und einfacher abrechnen. In meinen bisherigen Fällen lief die Rückabwicklung über PayPal bzw. AffiliCon.
Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Füllen Sie den Kurzfragebogen aus, ich melde mich persönlich. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese häufig die Anwaltskosten für das weitere Vorgehen. Das kläre ich gern mit Ihnen.
Stand: 12.10.2026. Die Angaben zum Anbieter stammen aus dessen öffentlich abrufbaren Seiten und aus dem zypriotischen Handelsregister. Sie beschreiben die Darstellung der Gesellschaft. Die rechtlichen Bewertungen sind meine Einschätzung; ReiseFrei und AffiliCon vertreten teilweise eine andere Auffassung. Die Seite ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.